Renten und Pensionen sind sich so ähnlich wie Äpfel und Birnen, heißt es immer wieder. Um im Bild zu bleiben: Bei beiden handelt es sich um Obst, doch unterscheiden sie sich beide erheblich voneinander.
Von Markus Brauer
Kann man Rente und Pension einfach miteinander vergleichen? Die Meinung der Lobbyisten, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion dbb, hierzu ist eindeutig: „Die Pensionen von Beamten mit Renten gleichzusetzen, heißt ‚Äpfel mit Birnen‘ zu vergleichen. Denn es gibt grundlegende Systemunterschiede bei der Altersversorgung von Tarifbeschäftigten und Beamten.“
Stimmt das? Und wenn ja, welche Unterschiede sind das? Ein Überblick:
Was ist das Besondere an der Beamtenpension?
Bei Rente und Pension handelt es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Alterssicherungssysteme und Finanzierungsmodelle. Fachleute weisen darauf hin, dass Renten und Pensionen unterschiedlich finanziert werden und deshalb nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Beamtenpensionen werden direkt aus Steuermitteln bezahlt, zu denen Arbeitnehmer, Beamte, Unternehmen und andere Steuerzahler beitragen.
Beamte erwerben ihre Altersversorgung nicht über Rentenbeiträge, sondern über ihr Dienstverhältnis. Die Höhe der Pension richtet sich nach der Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Bezügen.
Nach langjähriger Tätigkeit kann die Versorgung bis zu 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge erreichen. Deshalb liegen die durchschnittlichen Ruhegehälter häufig deutlich über den gesetzlichen Altersrenten.
Viele Pensionäre waren zudem zuvor in vergleichsweise gut bezahlten Berufen des öffentlichen Dienstes tätig, etwa als Lehrer, Richter, Polizisten oder Verwaltungsbeamte.
Wer bekommt eine Rente?
Wer bekommt eine Pension?
Wie berechnet sich die Pension?
Wie hoch sind die Ausgaben für Pensionäre und Rentner?
Die Ausgaben für rund 1,4 Millionen Pensionäre beliefen sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2024 auf 65,9 Milliarden Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus:
Vor welchen Herausforderungen stehen Renten und Pensionen?
Sowohl die gesetzliche Rente als auch die Beamtenversorgung stehen vor denselben demografischen Herausforderungen. Die Zahl älterer Menschen wächst, während die Zahl der Erwerbstätigen deutlich langsamer zunimmt. Dadurch steigt der Finanzierungsdruck in beiden Systemen.
Während bei der Rentenversicherung regelmäßig über Renteneintrittsalter, Beitragssätze und Rentenniveau diskutiert wird, richtet sich der Blick bei Pensionen vor allem auf die langfristigen Belastungen für die öffentlichen Haushalte.
An bereits erworbenen Pensionsansprüchen lässt sich allerdings nur wenig ändern. Sie genießen einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Umso intensiver wird über künftige Reformen diskutiert – etwa über stärkere Rücklagenbildung oder eine Begrenzung neuer Verbeamtungen auf klassische hoheitliche Aufgaben. (mit AFP-/dpa-Agenturmaterial)