Ratgeber: Wichtige Infos im Rentenbescheid

Renten-Information kommt per Post: Das steht im Schreiben

Wann beginnt die eigene Regelaltersrente und wie hoch fällt sie voraussichtlich aus? Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr automatisch im Rentenbescheid. Doch es steckt noch mehr im Schreiben.

Renten-Information kommt per Post: Das steht im Schreiben

Der Rentenbescheid zeigt zum Beispiel auf, wie sich der hochgerechnete Rentenanspruch im Zuge der jährlichen Rentenanpassung entwickeln könnte.

Von Markus Brauer/dpa

Einmal im Jahr wird Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Beitragsjahre vorzuweisen haben, eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugeschickt. Sie soll einen Überblick darüber geben, wie hoch die künftig zu erwartende Altersrente auf Grundlage der bisher eingezahlten Beiträge ausfällt.

Seit Ende Februar erhalten zunächst die jüngeren Versicherungsjahrgänge ihre Post, bei älteren Versicherungsjahrgängen kann es der DRV zufolge bis ins dritte Quartal dauern.

Diese wichtigen Daten erhält die Renteninformation

Schreiben sorgfältig prüfen und abheften

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, das Schreiben zunächst sorgfältig zu prüfen. Insbesondere sollte die Renteninformation von 2026 gespeicherte Daten bis zum 31. Dezember 2025 enthalten. Tut sie das nicht, hilft eine Nachfrage beim Arbeitgeber. Unter Umständen hat dieser noch keine aktuelle Jahresmeldung bei der Rentenversicherung eingereicht.

Ist alles korrekt, sollten Versicherte das Dokument möglichst abheften oder digitalisieren und nicht einfach achtlos entsorgen. So lässt sich die Entwicklung der Rentenanwartschaft im Zeitverlauf – beim Abgleich mit vorangegangenen Renten-Informationsmitteilungen – gut absehen.

Ab welchem Alter können Erwerbstätige in Rente gehen?

Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren. Für alle dazwischenliegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung.

Die Altersgrenze stieg zwischen 2012 und 2019 schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre. Nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bleibt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Das bedeutet: Ab dem Geburtsjahrgang 1947 erhöht sich die Altersgrenze zunächst pro Jahr um einen Monat, ab 2024 pro Jahr um zwei Monate. Wer 1958 geboren ist, erreicht die Altersgrenze also mit genau 66 Jahren. Für alle Jahrgänge ab 1964 beträgt sie 67 Jahre.

Welche Renten-Optionen gibt es?

Versicherte können Ihre Altersrente beantragen, bevor oder nachdem man das Renteneintrittsalter erreicht hat.

Außerdem ist es möglich, die Rente als Voll- oder Teilrente zu beziehen. Abschläge kann man durch zusätzliche Beiträge ausgleichen.

Gibt es Abschläge, wenn man früher in Rente geht?

Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung gibt es für die verschiedenen Altersrenten vom Gesetzgeber ein genau festgelegtes Renteneintrittsalter.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Entscheidend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind in der Regel die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand sowie die individuelle private und berufliche Situation.

Welche Renten sind vom Renteneintrittsalter von 67 Jahren ausgenommen?

Was bedeutet Teilrente?

Erwerbstätige können, wenn sie mit 63 Jahren das Alter für eine vorgezogene Altersrente erreicht haben, weiterarbeiten. Sie erhalten dann einen sogenannten Teilrentenbezug. Das bedeutet: Man erhält als sogenannte Teilrente den Teile der bereits zustehenden Rente, dafür darf man hinzuverdienen.

Da für Ihren Teilzeitjob weitere Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich die spätere Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Wie berechnet man sein Renteneintrittsalter?

Dies ist möglich mit Hilfe des „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit kann man das früheste oder reguläres Renteneintrittsalter ermitteln.

Hier kommen Sie zum Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung.

Bekommt man eine höhere Rente, wenn man später in den Ruhestand geht?

Ja. Wer seine Altersrente nach Erreichen des Rentenalters nicht beantragt, bekommt laut Deutscher Rentenversicherung pro Monat, den man über das reguläre Rentenalter hinaus die Rente nicht in Anspruch nimmt, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Für ein Jahr des späteren Rentenbeginns sind das unterm Strich sechs Prozent mehr.

Zudem erhöht sich die Rente durch die Beiträge, die während der weiteren Beschäftigung eingezahlt werden.