Nach der Zustimmung des US-Parlaments zur Veröffentlichung der Ermittlungsakten im Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein hat der Senat das Gesetz an das Weiße Haus weitergeleitet. Damit die Unterlagen tatsächlich offengelegt werden können, ist nun noch eine Unterschrift von US-Präsident Donald Trump notwendig.
Ein Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Akten hat nun beide Kammern des US-Kongresses passiert. (Archivbild)
Von dpa
Washington - Nach der Zustimmung des US-Parlaments zur Veröffentlichung der Ermittlungsakten im Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein hat der Senat das Gesetz an das Weiße Haus weitergeleitet. Damit die Unterlagen tatsächlich offengelegt werden können, ist nun noch eine Unterschrift von US-Präsident Donald Trump notwendig.