Erika Norwich und "Super Rob" bei der Generalprobe für das MGP-Finale im Trondheim Spektrum im Jahr 2024.
Von Katrin Jokic
Für Marius Borg Høiby (29) war es ein bitterer Rückschlag: Der Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit darf die Untersuchungshaft vorerst nicht verlassen. Nur wenige Stunden nach der Entscheidung des Berufungsgerichts wurde eine bekannte norwegische Sängerin auf dem königlichen Anwesen Skaugum gesichtet.
Die Hoffnung auf eine baldige Freilassung ist für Marius Borg Høiby vorerst geplatzt. Am Mittwoch, 4. November 2026, entschied das Berufungsgericht Borgarting, dass der 29-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Zuvor hatte das Bezirksgericht Oslo seine Freilassung angeordnet. Doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein – mit Erfolg.
Während Høiby damit einen weiteren juristischen Rückschlag verkraften muss, sorgt nun ein überraschender Besuch auf dem königlichen Anwesen Skaugum für Aufmerksamkeit.
Bekannte Sängerin besucht Marius Borg Høiby auf Skaugum
Wie das norwegische Magazin „Se og Hør“ berichtet, wurde die Sängerin und Songwriterin Erika Norwich (27) kurz nach der Gerichtsentscheidung auf Skaugum gesichtet. Fotos sollen zeigen, wie die Musikerin mit einer Kapuze auf dem Kopf am Steuer ihres Autos sitzt.
Norwich ist in Norwegen keine Unbekannte. Die aus Trondheim stammende Künstlerin machte erstmals 2016 auf sich aufmerksam, als sie das Halbfinale der Castingshow „Idol“ erreichte. Später studierte sie am Liverpool Institute for Performing Arts und nahm 2020 und 2024 am norwegischen Vorentscheid zum Eurovision Song Contest („Melodi Grand Prix“) teil. Auch auf TikTok ist sie mit Hunderttausenden Followern erfolgreich.
Welche Verbindung zwischen der Musikerin und Marius Borg Høiby besteht, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Das Instagram-Profil der Sängerin ist privat, aber: Marius' Stief-Cousine Maud Angelica Behn folgt der Künstlerin dort. Ebenso wenig ist bestätigt, aus welchem Anlass Norwich das Anwesen besuchte. Der Zeitpunkt ihres Auftauchens ist allerdings bemerkenswert: Nur wenige Stunden zuvor hatte Høiby erfahren, dass er weiterhin unter elektronischer Überwachung bleiben muss.
Alkoholverstoß wird Høiby zum Verhängnis
Hintergrund der Entscheidung des Berufungsgerichts ist unter anderem ein mutmaßlicher Verstoß gegen die strengen Auflagen seiner Untersuchungshaft.
Seit Mitte Juli 2026 befindet sich Høiby mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum. Dort gilt für ihn ein vollständiges Alkohol- und Drogenverbot. Bei unangekündigten Kontrollen wurden jedoch positive Atemalkoholwerte festgestellt.
Høiby bestreitet, bewusst Alkohol getrunken zu haben. Er erklärte vor Gericht, die auffälligen Messergebnisse könnten durch die Verwendung von Mundwasser oder den Konsum teilweise vergorenen Apfelsafts entstanden sein.
Das Berufungsgericht stufte Høibys Darstellung als nicht glaubwürdig ein und bewertete den Verstoß gegen das Alkoholverbot als besonders besorgniserregend.
Gericht befürchtet weitere Straftaten
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Richter die Gefahr eines erneuten Rückfalls. Wenn Høiby bereits unter den strengen Bedingungen der elektronisch überwachten Untersuchungshaft nicht auf Alkohol verzichten könne, sei auch nach einer Freilassung mit einem hohen Rückfallrisiko zu rechnen.
Die Staatsanwaltschaft sieht zudem die Gefahr, dass der 29-Jährige erneut straffällig werden könnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb gefordert, die bisherige Untersuchungshaft um weitere vier Wochen zu verlängern. Das Berufungsgericht folgte dieser Einschätzung. Høiby darf nun längstens bis zum 30. November 2026 unter den bisherigen Bedingungen festgehalten werden, sofern nicht zuvor eine andere Entscheidung getroffen wird.
Anwälte enttäuscht über Entscheidung
Høibys Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker hatten sich für seine Freilassung eingesetzt. Bei der Anhörung am Montag, 2. November, argumentierten sie, dass die derzeitige Situation für ihren Mandanten kaum noch erträglich sei.
Nachdem das Bezirksgericht Oslo zunächst die Entlassung angeordnet hatte, zeigte sich die Verteidigung entsprechend erleichtert. Doch die Entscheidung des Berufungsgerichts machte diese Hoffnung zunichte.
„Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht, nehmen die Entscheidung des Berufungsgerichts jedoch zur Kenntnis“, erklärten die Anwälte gegenüber norwegischen Medien. Nun wolle man die Begründung sorgfältig prüfen und gemeinsam mit Høiby über mögliche weitere Schritte beraten.
Ob es tatsächlich zu einer erneuten juristischen Auseinandersetzung über seine Untersuchungshaft kommt, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft hat zudem bereits eine Rückverlegung in eine reguläre Haftanstalt als mögliche Konsequenz eines Verstoßes gegen die Auflagen ins Spiel gebracht.
Vorerst bleibt Høiby jedoch auf Skaugum – und muss sich dort mit der nächsten Niederlage vor Gericht auseinandersetzen. Ob der Besuch von Erika Norwich tatsächlich dazu diente, ihm in dieser Situation beizustehen, ist nicht bekannt.