Viele Autofahrer fragen sich: Darf ich meine Ganzjahresreifen noch fahren? Was hat sich bei den Vorschriften geändert? Und welche Bußgelder drohen bei falscher Bereifung im Winter?
Welche Reifen sind in der kalten Jahreszeit vorgeschrieben?
Von mic/red
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine wichtige Gesetzesänderung, die viele Autofahrer betrifft: Nicht alle Ganzjahresreifen sind für winterliche Straßenverhältnisse noch zugelassen. Dennoch sind Ganzjahresreifen grundsätzlich weiterhin erlaubt.
Entscheidend ist die Kennzeichnung: Ganzjahres- und Winterreifen müssen für die Nutzung bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Eis, Glätte) das Alpine-Symbol tragen - ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen mit ausschließlicher M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee), die vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, waren übergangsweise bis Ende September 2024 noch zulässig. Diese Übergangsfrist ist nun abgelaufen.
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Verbot für Ganzjahresreifen: M+S-Reifen mit und ohne Alpine-Symbol
Alte M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol dürfen zwar weiterhin bei trockenen oder sommerlichen Bedingungen verwendet werden, bei Schnee, Glätte oder Schneematsch sind sie jedoch gesetzlich nicht mehr erlaubt. Verstöße können mit Bußgeldern ab 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei Unfällen kann zudem der Versicherungsschutz gefährdet sein.
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Die Unterscheidung zwischen Winter- und Ganzjahresreifen ist nicht immer einfach. Während Winterreifen speziell für kalte Temperaturen optimiert sind, stellen Ganzjahresreifen stets einen Kompromiss dar. Beide können das Alpine-Symbol tragen. Ob es sich um einen Ganzjahresreifen handelt, lässt sich meist nur an herstellerspezifischen Kennzeichnungen wie „4Seasons“ oder „AllSeason“ sowie den Kaufunterlagen erkennen.
Winterreifenpflicht in Deutschland, Österreich, Italien
In Deutschland gilt übrigens eine situative Winterreifenpflicht - nicht nach Datum, sondern nach Wetterlage. Somit müssen bei Glätte oder Schnee zwingend Reifen mit Alpine-Symbol montiert sein.
Fahren ohne Winterreifen – dieses Bußgeld droht
Ein Punkt und das Bußgeld wird für das Fahren ohne Winterreifen nur einmal pro Verstoß vergeben, nicht pro Reifen.
Wer ins Ausland reist, sollte sich vorab informieren, da dort oft strengere Regeln gelten, wie beispielsweise in Österreich eine feste Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 15. April, in Frankreich nur in Bergregionen wie den Vogesen. In Italien gibt es in der warmen Jahreszeit indes sogar eine Sommerreifenpflicht.