Wenn sich kein Erbe findet, springt der Staat ein: Gebäude, Autos, Hausrat gehen dann ans Land. Der Wert der Erbschaften ist auf einem Höchststand.
Das Land Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr so oft und so viel geerbt wie in den letzten zehn Jahren nicht. (Symbolbild)
Von red/dpa/lsw
Das Land Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr so oft und so viel geerbt wie in den letzten zehn Jahren nicht. Insgesamt hat das Land von Bürgerinnen und Bürgern ohne Angehörige im Jahr 2025 insgesamt 13,5 Millionen Euro geerbt, wie das Finanzministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit hat sich der Wert der Erbschaften - ohne Grundstücksveräußerungen - glatt verdoppelt, 2024 waren es noch 6,7 Millionen Euro. 2023 waren es lediglich 2,5 Millionen Euro.
Gründe für die deutliche Zunahme seien schwer zu benennen, heißt es aus dem Finanzministerium. Es lasse sich zumindest nicht an einem einzelnen, großen Erbe festmachen, sagte eine Sprecherin. „Ein Grund für die deutliche Zunahme liegt darin, dass vermehrt werthaltigere Nachlässe vererbt werden.“ Experten gehen zudem davon aus, dass auch die demografische Entwicklung mit dem Anstieg zusammenhängt.
Wenn Erbschaften keinen Empfänger finden, fällt der Nachlass per Gesetz an den Staat. Man spricht von sogenannten Fiskalerbschaften. Die Höhe der Einnahmen schwankt stark über die Jahre.
Auch die Anzahl der Erbschaften für das Land nahm zuletzt immer weiter zu. Im vergangenen Jahr ist Baden-Württemberg insgesamt 1.080 Mal zum Erben geworden – ein neuer Höchststand. Im Vorjahr zählte das Ministerium 1.004 Erbschaften.
Auch Schmuck und Autos erbt das Land
Zum Fiskalerbe zählen nicht nur Immobilien, sondern oft auch bewegliche Güter wie Möbel, Schmuck oder Fahrzeuge sowie Versicherungen und Unternehmensbeteiligungen. Welche Vermögensarten dabei am häufigsten vorkommen, lasse sich wegen der großen Bandbreite an Einzelfällen nicht verlässlich bestimmen, teilte das Finanzministerium mit.
Wertpapiere, Edelmetalle und andere Vermögenswerte würden nach Übernahme der Erbschaft in der Regel zu marktüblichen Konditionen verkauft. Anders als private Erben kann der Staat ein Erbe nicht ausschlagen. „Die Immobilienverwertung gestaltet sich aufgrund teilweise komplizierter Eigentumsverhältnisse häufig schwieriger.“
Viel Arbeit für das Land
Für die öffentliche Hand sind Fiskalerbschaften zudem mit erheblichem Aufwand verbunden. Ein großer Teil der Nachlässe sei überschuldet, weshalb oft Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet werden müssten, so das Ministerium. „Deshalb sind Fiskalerbschaften meist auch mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand für die Verwaltung verbunden, der sich nicht im positiven Ergebnis ausdrückt.“ Grundstücke und werthaltige Gegenstände müssen verwaltet und verkauft, Unternehmen abgewickelt und offene Forderungen beglichen werden.