Die Stadt kann künftig wieder über einzelne Baugesuche selbst entscheiden. Foto: F. Muhl
MURRHARDT (pm). Die Stadt Murrhardt erhält zum 1. August die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde. Zu diesem Zeitpunkt geht sie vom Landratsamt des Rems-Murr-Kreises auf die Stadt über, wie das Regierungspräsidium Stuttgart in einer Pressemeldung schreibt. Murrhardt ist damit unter anderem für die Genehmigung von Bauvorhaben, die Beantwortung von Bauvoranfragen und den Erlass bauordnungsrechtlicher Eingriffsverfügungen wie Abbruchanordnungen, Nutzungsuntersagungen und Baueinstellungen in ihrem Stadtgebiet zuständig. Die Stadt ist damit die 73. untere Baurechtsbehörde im Regierungsbezirk Stuttgart. „Durch die neue Zuständigkeit haben die Bürgerinnen und Bürger kürzere Wege und können ihre baurechtlichen Anliegen künftig direkt vor Ort im Rathaus regeln. Ich beglückwünsche Murrhardt zu der neuen Zuständigkeit und wünsche der Stadtverwaltung bei ihrer künftigen Aufgabe eine glückliche Hand“, betonte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hatte den Antrag der Stadt Murrhardt auf Übernahme der Baurechtszuständigkeit (wir berichteten) geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen erfüllt werden. Zentral dabei ist vor allem die Besetzung mit ausreichend qualifiziertem Personal, das die Stadt Murrhardt im notwendigen Umfang nachweisen kann, so das RP. Die neue Zuständigkeit und der Zeitpunkt des Aufgabenübergangs wird am heutigen Samstag, 29. Juni, im Gesetzblatt des Landes bekannt gemacht.
Das Regierungspräsidium Stuttgart übt als höhere Baurechtsbehörde die Fach- und Rechtsaufsicht über dann insgesamt 73 untere Baurechtsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden aus, denen die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde verliehen wurde. Arbeitsschwerpunkt als höhere Baurechtsbehörde bildet die Entscheidung über baurechtliche Widersprüche. Im Rahmen dieser Verfahren prüft das Regierungspräsidium Stuttgart, ob die Erteilung einer Baugenehmigung, die Ablehnung eines Bauantrags oder eine bauordnungsrechtliche Eingriffsverfügung mit den baurechtlichen Vorschriften übereinstimmt und gegebenenfalls das behördliche Ermessen sachgemäß ausgeübt worden ist.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist außerdem zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen bei Einwendungen gegen Bauvorhaben der Gemeinde, die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Stadtkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften sowie die Prüfung von Fachaufsichtsbeschwerden.
Die Stadt Murrhardt hatte bis 2005 bereits über mehrere Jahrzehnte die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde inne, diese dann aber wieder an das Landratsamt zurückgegeben. Die Zahl der Bauanträge in Murrhardt nahm in den vergangenen Jahren stetig (2016: 74 Anträge; 2017: 93 Anträge; 2018: 110 Anträge) zu, sodass sich die Stadt entschieden hat, diese Aufgabe wieder zu übernehmen und einen entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.