Der Streit über die Grundsteuer-Erhöhung zwischen Tübingens OB Boris Palmer und Haus&Grund wird nun Thema in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht.
  Tübingens OB Boris Palmer zieht wegen einer Behauptung von Haus&Grund zur Grundsteuer-Erhöhung vor Gericht.
Von Florian Dürr
Die Stadt Tübingen macht Ernst im Streit über die Grundsteuer-Erhöhung und zieht – wie bereits von OB Boris Palmer angekündigt – gegen Haus und Grund vor Gericht: Die Unistadt hat beim Amtsgericht Tübingen eine einstweilige Verfügung gegen den Eigentümerverein beantragt, wie die Stadt am Montag in einer Mitteilung bekannt gab. „Ziel des Verfahrens ist es, die weitere Verbreitung der falschen Behauptung zu untersagen, die Stadt habe die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht ordnungsgemäß veröffentlicht“, heißt es.
Seit Wochen andauernder Streit um die Grundsteuer-Erhöhung
Die Verwaltung weise diese Darstellung zurück. „Wir haben die Satzung rechtmäßig bekannt gemacht – das ist belegt und überprüfbar. Wer das Gegenteil behauptet, verbreitet schlicht Falsches“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos). Man könne „nicht hinnehmen, dass durch unbegründete Gerüchte das Vertrauen in die Stadtverwaltung beschädigt und erhebliche Mehrarbeit verursacht wird“, so der Rathauschef.
Die Stadt macht Haus und Grund wegen deren Behauptungen für rund 650 Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide verantwortlich. Hintergrund der rechtlichen Schritte ist ein seit Wochen andauernder Streit über die rückwirkende Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen: Auf der einen Seite der Eigentümerverein Haus und Grund, der seine Mitglieder auf eine mögliche rechtswidrige Anhebung aufmerksam machte. Auf der anderen Seite Palmer, der sich über eine seiner Ansicht nach sinnlose Beschäftigung der Verwaltung wegen der hunderten „unbegründeten“ Widersprüche beschwerte.
Erst hatte es der Ex-Grüne mit einer Unterlassungserklärung versucht – und dem Verein bis zum 24. Oktober Zeit gegeben, diese zu unterzeichnen. Doch Haus und Grund ließ die Frist verstreichen. „Diese Unterlassungsforderung ist unbegründet“, teilte der Tübinger Ableger des Vereins mit. Denn aus dem „von dritter Seite in Auftrag gegebenen“ Gutachten, das auf eine mögliche fehlerhafte Bekanntmachung der Hebesatz-Erhöhung hinweist, habe man „lediglich zitiert“ und sich „dessen Inhalt nicht zu eigen gemacht“. Der Verein will das Ergebnis eines weiteren, eigens in Auftrag gegebenen Gutachtens „eines renommierten Kommunalverfassungsrechtlers“ abwarten und bittet seine Mitglieder um Geduld. Jetzt geht es aber vor Gericht: Laut der Stadtverwaltung soll die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen voraussichtlich Mitte November stattfinden.
Höchste Grundsteuer-Belastung in Baden-Württemberg
ErhöhungTübingen hatte im Sommer für einen genehmigungsfähigen Haushalt den Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar angehoben – und ist damit laut einer Datenanalyse unserer Zeitung die Stadt mit der höchsten Grundsteuer-Belastung in Baden-Württemberg.