Kanzlerwahl von Friedrich Merz

Union und SPD mit hauchdünner „Kanzlermehrheit“ – Abstimmung bleibt geheim

An diesem Dienstag soll das Kabinett von Friedrich Merz vereidigt werden – und der 70-Jährige zum Bundeskanzler gewählt werden. Könnte das noch scheitern?

Union und SPD mit hauchdünner „Kanzlermehrheit“ –  Abstimmung bleibt geheim

Friedrich Merz wollte schon lange an die Spitze – nun hat er es geschafft.

Von Michael Bosch

An diesem Dienstag soll Friedrich Merz zum zehnten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt werden. Gut zehn Wochen nach der Bundestagswahl im Februar will die neue Bundesregierung aus Union und SPD am Dienstag ihr Amt antreten. Dafür nötig ist zumindest in den ersten beiden Wahlgängen die sogenannte Kanzlermehrheit.

Merz muss dabei die absolute Mehrheit aller Bundestagsmitglieder auf sich vereinigen, nicht nur der anwesenden Parlamentarier. Dies wären aktuell mindestens 316 Stimmen. Union und SPD kommen gemeinsam auf 328 Abgeordnete im Parlament - haben also einen Puffer von zwölf Abgeordneten. Dies könnte etwa bei Krankheitsfällen relevant werden, theoretisch auch bei Abweichlern.

Tatsächlich verpasste Merz die nötige Mehrheit am Ende überraschend. Ein historischer Vorgang.

Dabei hatte SPD-Chef Lars Klingbeil vor der Abstimmung noch betont, dass er sicher sei, dass seine Mitstreiter und Mitstreiterinnen geschlossen für Merz stimmen werden.

Was passiert, wenn Merz keine Mehrheit erhält?

Die Wahl des Kanzlers erfolgt in geheimer Abstimmung. Die Abgeordneten treten einzeln an die Reihe und erhalten die Stimmzettel erst unmittelbar der Stimmabgabe. Die Identität der Wähler bleibt anonym, sodass Abweichler keine Konsequenzen befürchten müssen. Lediglich die Abgeordneten, die sich im Vorfeld entschuldigt haben, erscheinen im Protokoll der Sitzung.

Das Grundgesetz legt in Artikel 63 auch fest, was passiert, wenn diese sogenannte Kanzlermehrheit verfehlt wird. „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“

Innerhalb dieser Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Ergibt sich in den ersten beiden Wahlgängen keine „Kanzlermehrheit“ reicht in einem dritten Durchgang die relative Mehrheit - gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält.

Mit Material von AFP und dpa.