Ein Vater soll versucht haben, seine kleine Tochter mit Mäusegift zu töten. Er steht in Landshut vor Gericht. Motiv laut Staatsanwaltschaft: Habgier.
Der 28-jährige soll im Dezember 2024 versucht haben, seine dreijährige Tochter in der gemeinsamen Wohnung zu vergiften.
Von red/dpa/lby
Zum zweiten Mal hat vor dem Landgericht Landshut das Verfahren gegen einen Vater wegen Mordversuchs an seiner Tochter begonnen. Der Mann soll versucht haben, die Dreijährige mit Mäusegift zu töten, um sich die Unterhaltszahlungen zu sparen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Heimtücke und Habgier vor.
Der Prozess hatte bereits im Oktober begonnen und hätte im November beendet sein sollen. Wegen der Erkrankung einer Richterin ist das Verfahren jedoch neu angesetzt worden. Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, hat überdies einen neuen Verteidiger. Zur Sache wollte sich der 28-Jährige nicht äußern.
Ankläger: Ungezügeltes Gewinnstreben um jeden Preis
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft steckte der Mann seiner Tochter im Dezember 2024 eine mit Mäusegift gefüllte Plombe aus Frischhaltefolie in den Mund, um sie zu töten. Auf diese Weise habe der Mann weiteren Zahlungen für das Kind entgehen wollen. „Er strebte ungezügelt und rücksichtslos nach Gewinn um jeden Preis, auch um den eines Menschenlebens“, heißt es in der Anklageschrift. Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Tochter sowie deren Vertrauen ausgenutzt.
Der Vater übergab das Kind später seiner getrennt von ihm lebenden Ex-Partnerin. Dadurch habe der Mann den Anschein erwecken wollen, die Frau sei für die Tat verantwortlich, so die Staatsanwaltschaft.
Kind übergibt sich und überlebt
In der Wohnung der Mutter erbrach das Mädchen dann die noch verschlossene Plombe, so dass es nicht zu einer Vergiftung kam. Die Mutter rief damals den Rettungsdienst, der die Dreijährige in eine Klinik brachte. Sie habe keine Schäden erlitten, hieß es.
Bei dem Gift handelte es sich um frei verkäufliches Aluminiumphosphid zur Bekämpfung von Wühlmäusen. Der Angeklagte soll die Tat wochenlang geplant und zu heimtückischen Tötungsmöglichkeiten mittels Gift recherchiert haben.
Der Staatsanwaltschaft zufolge sei es schlichtweg Zufall gewesen, dass das Mädchen überlebte. Lediglich weil das Kind die Plombe erbrochen habe, habe sich das Gift im Körper nicht entfalten können. Für das Verfahren sind zunächst fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.