Familienversicherung & Co.

Warken hält an Sozialkürzungen fest – Abmilderung beim Krankengeld

In einem Referentenentwurf vom 28. April werden die Pläne zur Gesundheitsreform konkretisiert. Was bei Zahnersatz, Familienversicherung und anderen Leistungen geplant ist.

Warken hält an Sozialkürzungen fest – Abmilderung beim Krankengeld

Die Pläne von Nina Warken sollen am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Von Michael Maier

Trotz scharfer Kritik von Sozialverbänden und Abgeordneten aus den eigenen Reihen von CDU/CSU und SPD gibt es offenbar kaum Bewegung bei der geplanten Gesundheitsreform und den damit verbundenen Sozialkürzungen von Ministerin Nina Warken.

Zwar sinkt das Einsparvolumen für 2027 von 20 Milliarden Euro auf 16 Milliarden und für 2030 von 42,8 Milliarden auf 38,3 Milliarden. Doch bleibt es unter dem Strich bei fast allen vorgesehenen Maßnahmen, wie aus einem aktualisierten Referentenentwurf vom 28. April hervorgeht, der unserer Redaktion vorliegt.

2,5 Prozent Kopfprämie für Familienversicherung

In der Familienversicherung soll künftig ein Zuschlag von 2,5 Prozent für mitversicherte Partner erhoben werden – ursprünglich war von 3,5 Prozent die Rede. Die Grünen hatten das in einer Bundestagsdebatte als „Kopfprämie“ kritisiert. Ansonsten gibt es hier jedoch keinerlei Abstriche an den Plänen.

Beim Krankengeld war zum Stand 16. April eine generelle Absenkung des Krankengeldes für alle Bezieher um fünf Prozentpunkte geplant – von 70 Prozent auf 65 Prozent des Bruttoentgelts.

Krankengeld-Kürzung leicht abgemildert

Diese allgemeine Kürzung wurde nun gestrichen. Stattdessen wird das Krankengeld nur noch dann auf das Niveau des Arbeitslosengelds begrenzt – also auf 60 Prozent beziehungsweise auf 67 Prozent mit Kindern, „wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet“.

Hierzu wurden die Formulierungen präzisiert. Bei Ledigen ohne Kinder, die langfristig erkranken und darüber ihren Job verlieren, wäre der Einschnitt dadurch sogar noch stärker als ursprünglich gedacht.

Jedes Jahr steigende Zuzahlungen und Rezeptgebühren

Bekannt ist durch die beiden Entwürfe vom 16. und 28. April nun ebenfalls, dass die Zuzahlungsgrenzen einmalig an die Lohnentwicklung seit 2004 angepasst und danach jährlich „dynamisiert“, also erhöht werden sollen – möglicherweise jedes Jahr um krumme Cent-Beträge.

Beim Zahnersatz sollen die Festzuschüsse auf das Niveau von vor 2021 zurückgeführt werden, also auf 50 Prozent statt 60 Prozent Festzuschuss. Auch dies eine Verschärfung, die sich öffentlich noch nicht herumgesprochen hatte.

„Frontalangriff auf solidarische Gesundheitsversorgung“

Seitens der Linken kritisiert die haushaltspolitische Sprecherin für Gesundheit, Tamara Mazzi, die Pläne scharf: „Diese sogenannte GKV-Reform ist kein Stabilisierungspaket – sie ist ein Frontalangriff auf die solidarische Gesundheitsversorgung. Höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen beim Zahnersatz, Einschränkungen bei der Familienversicherung. Die Lasten werden also nach unten durchgereicht, zu den Versicherten, zu den Beschäftigten, zu den Patientinnen und Patienten.“

Ob der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium mit dem Koalitionspartner SPD geeint wurde, blieb zunächst offen. Das Bundeskabinett sollte am Mittwoch, 29. April, in seiner Sitzung ab 9 Uhr über die Warken-Vorschläge entscheiden.