Erhöhung auf 13,90 Euro

Wer bekommt den höheren Mindestlohn 2026 nicht?

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Wer keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat, lesen Sie hier.

Wer bekommt den höheren Mindestlohn 2026 nicht?

Nicht alle Arbeitnehmer profitieren vom neuen Mindestlohn.

Von Lukas Böhl

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde, ein Jahr später auf 14,60 Euro. Das hat das Bundeskabinett heute mit der neuen Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) werden von der Erhöhung auf 13,90 Euro bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein. Das entspricht etwa jedem sechsten Beschäftigungsverhältnis in Deutschland. Allerdings gibt es auch Beschäftigungsverhältnisse, in denen kein Mindestlohn gezahlt werden muss.

Wer keinen Anspruch auf den Mindestlohn hat

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt genau fest, wer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat und wer davon ausgenommen ist. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausnahmen sind im § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geregelt. Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben:

Warum es Ausnahmen gibt

Der gesetzliche Mindestlohn ist als Schutzinstrument für abhängig Beschäftigte gedacht. Personen, die sich in einem Lern- oder Qualifizierungsverhältnis befinden – etwa Auszubildende oder Praktikanten – stehen rechtlich nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis. Für sie gelten eigene gesetzliche Regelungen, die Lerncharakter und Ausbildungssituation berücksichtigen. Auch Ehrenamtliche und Selbstständige fallen nicht unter das Mindestlohngesetz, da sie keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind.