Die neue Grundsicherung wird im nächsten Jahr das Bürgergeld ablösen. Wie viel Geld steht den Empfängern dann zu?
Bei der Höhe der Leistungen ändert sich nichts.
Von Lukas Böhl
Das Bürgergeld soll ab Juli 2026 durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Ziel ist es, Sozialleistungen klarer zu regeln und stärker auf Vermittlung in Arbeit auszurichten.
Grundsicherung ersetzt Bürgergeld ab Juli 2026
Mit der Reform will die Bundesregierung das Prinzip des Förderns und Forderns verbindlicher ausgestalten. Wer arbeiten kann, soll schneller in Beschäftigung vermittelt werden und stärker zur Mitwirkung verpflichtet sein. Gleichzeitig sollen die Jobcenter besser in die Lage versetzt werden, Arbeitssuchende gezielt zu unterstützen. Der Gesetzentwurf sieht dazu Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches vor.
Wie hoch ist die neue Grundsicherung?
Trotz der strukturellen Änderungen bleibt die Höhe der finanziellen Leistungen unverändert. Für Alleinstehende und Alleinerziehende gilt weiterhin die Regelbedarfsstufe 1 mit 563 Euro monatlich. Paare erhalten pro Partner 506 Euro. Volljährige in Einrichtungen bekommen 451 Euro. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 471 Euro, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 390 Euro und Kinder bis fünf Jahre 357 Euro im Monat. Auch Leistungen für den persönlichen Schulbedarf bleiben gleich. Im ersten Schulhalbjahr 2026 werden weiterhin 130 Euro gezahlt, im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro. Diese Unterstützung ist Teil des Bildungs und Teilhabepakets.
Strengere Regeln bei Mitwirkung und Sanktionen
Bei Pflichtverletzungen sollen Sanktionen konsequenter greifen. Wer Termine im Jobcenter wiederholt versäumt oder Fördermaßnahmen abbricht, muss mit Leistungsminderungen rechnen. In bestimmten Fällen kann der Regelbedarf zeitweise gekürzt oder entzogen werden. Die Kosten der Unterkunft sollen dabei weiterhin direkt an Vermieter gezahlt werden. Für Familien und Menschen mit psychischen Erkrankungen sind Schutzmechanismen vorgesehen, um unbillige Härten zu vermeiden.
Änderungen bei Vermögen und Wohnkosten
Auch bei Vermögen und Unterkunftskosten sieht das neue Gesetz Anpassungen vor. Die bisherige einjährige Karenzzeit für Vermögen soll entfallen. Stattdessen wird das Schonvermögen künftig am Lebensalter orientiert. Bei den Wohnkosten wird die Anerkennung höherer Mieten begrenzt. In der Karenzzeit sollen Kosten der Unterkunft nur noch bis zur anderthalbfachen Höhe der jeweiligen Angemessenheitsgrenze übernommen werden.