Seit Ende 2023 war die Umweltprämie ausgesetzt, doch jetzt kommen neue Kaufanreize für E-Mobilität – was zum Antragsverfahren bekannt ist.
Die „Abwrackprämie“ im Krisenjahr 2009 war ein Erfolg für die Automobilindustrie – lässt sich das wiederholen?.
Von Michael Maier
Die Frage nach der neuen E-Auto-Prämie beschäftigt viele deutsche Autofahrer, die auf Elektromobilität umsteigen möchten. Eine neue bundesweite Kaufprämie für Elektroautos wurde inzwischen angekündigt, aber wie könnte das Antragsverfahren aussehen?
Kein Umweltbonus seit 18. Dezember 2023
Seit dem 18. Dezember 2023 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) keine neuen Anträge für den Umweltbonus mehr gestellt werden. Die frühere E-Auto-Prämie, die seit 2016 den Kauf von Elektrofahrzeugen mit bis zu 9.000 Euro förderte, wurde aufgrund der Neuaufstellung des Klima- und Transformationsfonds beendet.
Diese Entscheidung brachte eine Zäsur für den deutschen Elektroauto-Markt. Seit 2016 wurden über das BAFA-Programm rund 10 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt, die etwa 2,1 Millionen E-Fahrzeugen zugutekamen. Der abrupte Stopp hat zunächst zu einem spürbaren Einbruch der E-Auto-Neuzulassungen geführt.
E-Auto-Förderung für Firmenwagen & Co.
Auch ohne direkte Kaufprämie profitieren E-Auto-Käufer von verschiedenen indirekten Förderungen.
1. Steuerliche Vorteile bilden das Rückgrat der aktuellen Förderung, denn reine Elektro-Pkw sind von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2030 neu zugelassen werden.
2. Zusätzlich werden E-Autos als Dienstwagen steuerlich begünstigt: Statt einem Prozent des Bruttolistenpreises müssen Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent statt 1 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern.
3. Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ermöglicht es privaten Haltern von Elektrofahrzeugen darüber hinaus, ihre Emissionszertifikate zu verkaufen. Je nach Marktpreis bringt dies jährlich dreistellige Beträge ein.
4. Viele Bundesländer und Kommunen sowie Energieversorger bieten eigene Programme zur Förderung der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur an. Diese regionalen Initiativen können durchaus attraktive Zuschüsse bieten, variieren jedoch stark je nach Standort.
Neue E-Auto-Prämie ab Mai 2026
Die Große Koalition aus Union und SPD hat sich jetzt auf neue, gezielte Kaufanreize verständigt, die sich explizit an einkommensschwächere Haushalte richten sollen.
Das geplante Volumen ist beachtlich: Bis zu 3 Milliarden Euro sollen bis 2029 aus dem EU-Klimasozialfonds und dem Klima- und Transformationsfonds für ein neues Programm bereitgestellt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat konkrete Vorschläge entwickelt, die eine Kaufprämie von mindestens 3.000 Euro für batterieelektrische Neu- und Gebrauchtfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 45.000 Euro vorsehen.
Herstellerprämie und „Social-Leasing-Programm“
E-Auto-Prämie beantragen
Alle diese Pläne sind bislang aber nur politische Beschlüsse und Konzepte. Es existiert weder eine im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie noch ein BAFA-Antragsportal für eine neue E-Auto-Prämie. Ohne diese rechtlichen Grundlagen kann noch niemand die neue Prämie beantragen.
Künftiges Antragsverfahren
Obwohl noch keine Details feststehen, lassen sich aus dem bisherigen Umweltbonus-Verfahren und den politischen Eckpunkten wahrscheinliche Strukturen ableiten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll wieder die zentrale Rolle übernehmen. Seit 2016 hatte die Bundesbehörde den Umweltbonus verwaltet und entsprechende digitale Portale und Prozesse entwickelt. Eine Fortsetzung dieser Struktur ist geplant.
Die Antragstellung soll wieder vollständig digital erfolgen. Der alte Umweltbonus lief ausschließlich über ein Online-Portal mit Upload-Bereichen und Statusabfrage. Für eine neue Prämie ist ein ähnliches System zu erwarten, möglicherweise mit zusätzlichen Funktionen für Einkommensnachweise und Kinder.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE) für E-Auto-Prämie
Neue Nachweise werden voraussichtlich erforderlich. Da die geplante Prämie explizit einkommensabhängig und kinderbezogen sein soll, müssen Antragsteller Einkommensnachweise wie Steuerbescheide und Angaben zur Kinderzahl vorbereiten.
Die entscheidende Kennzahl ist dabei das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE), das auf dem Steuerbescheid steht. Est ist weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettogehalt identisch.
Lehren aus dem Umweltbonus
Das bisherige Umweltbonus-Verfahren war digital und in zwei Stufen aufgebaut: Zunächst stellten Käufer einen Antrag mit Kauf- oder Leasingvertrag, erhielten dann eine Förderzusage und mussten nach der Fahrzeugzulassung die entsprechenden Nachweise hochladen.
Tipps für E-Auto-Interessenten
Wer heute ein E-Auto kaufen möchte, sollte die verfügbaren Förderungen systematisch nutzen. Die steuerlichen Vorteile, insbesondere die Kfz-Steuerbefreiung und die THG-Quote, bieten auch ohne Kaufprämie gewisse finanzielle Vorteile.
Für eine künftige neue Prämie ist der entscheidende Faktor die Veröffentlichung einer Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und die Freischaltung eines entsprechenden BAFA-Antragsportals – laut Ankündigung voraussichtlich ab Mai 2026. Bis dahin bleiben die letzten Details zum Antragsverfahren offen.