Die Spitzen von Union und SPD prüfen einschneidende Maßnahmen zur Reduzierung des hohen Krankenstands. Unter anderem wird demnach überlegt, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu reduzieren.
Der Hausarzt schreibt einen krank: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber dann das volle Gehalt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen weiter.
Von Markus Brauer/dpa/KNA
Die Spitzen von Union und SPD prüfen einem Medienbericht zufolge einschneidende Maßnahmen zur Reduzierung des hohen Krankenstands.
Weniger Geld im Krankheitsfall
Wie „Bild“unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete, speiste die Unionsseite in die Gespräche unter anderem die Idee ein, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu reduzieren. So könnte der bisherige Zeitrahmen von sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber den Lohn für einen kranken Arbeitnehmer weiter bezahlt, gekürzt werden.
Außerdem gebe es die Überlegung, dass Arbeitgeber nur noch einmal im Jahr Lohnfortzahlung leisten müssen, berichtet „Bild“. Das hieße, wenn die Maximallänge erreicht ist, würde bei einem erneuten Krankheitsfall sofort die Krankenkasse mit dem niedrigeren Krankengeld einspringen müssen.
Wiedereinführung des Karenztages
Zudem ist demnach die Wiedereinführung des Karenztages im Gespräch. Das würde die Unternehmen finanziell entlasten. In Regierungskreisen werde aber darauf hingewiesen, dass „am Ende nur gilt, was insgesamt geeint wurde“. Sicher sei, dass Deutschland „die höchste Zahl von Krankentagen in Europa hat“. Beide Koalitionspartner würden das gerne nach unten drücken, heißt es.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat zu wenig Geld. Die Ausgaben sind zu hoch und steigen stetig. Eine Expertenkommission hatte jüngst ihre Vorschläge vorgelegt. Welche die Koalition davon nun umsetzen will.
Merz: „Wir werden so viel wie möglich davon umsetzen“
Die Maßnahme ist geplant im Rahmen einer umfassenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit Leistungskürzungen und höheren Steuern auf Tabak und auch Alkohol bezahlt werden soll. Das kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Montag (13. April) nach den Beratungen des Koalitionsausschusses an.
Merz spricht von der größten Sozialstaatsreform seit Jahrzehnten. Konkret sollen die jüngst vorgestellten Vorschläge der Expertenkommission in den Grundzügen in einen Gesetzentwurf fließen.
„Wir werden so viel wie möglich davon umsetzen“, erklärte Merz. Der Gesetzentwurf solle Ende April im Kabinett und vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.
Beiträge stabil halten
Grundsätzlich sollen die Beiträge stabil bleiben, bekräftigten Merz und CSU-Chef Markus Söder. Einnahmen und Ausgaben müssten sich zudem die Waage halten. Hierfür müssten alle Beteiligten und alle Leistungsbereiche einen Beitrag leisten.
Die Kommission zur weiteren Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung hatte Ende März ihre ersten Empfehlungen vorgestellt, weitere sollen bis Jahresende folgen. Mit einem Bündel von 66 Vorschlägen kann aus Sicht von Experten die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisiert werden.
Das Gremium schlägt zum Beispiel eine verpflichtende Zweitmeinung bei planbaren Operationen wie Knieoperationen und eine Begrenzung der kieferorthopädischen Behandlung vor. Weitere Empfehlungen sind das Herausnehmen der Homöopathie aus dem Leistungskatalog sowie das Aussetzen und Überprüfen des Hautkrebsscreenings.
Ende der Mitversicherung
Ebenso empfehlen die Experten ein Ende der Mitversicherung von Ehepartnern und gleichgestellten Lebenspartnern ohne Kinder unter sechs Jahren. Rentner sollen ausgenommen werden. Auch höhere Zuzahlungen bei Arzneimitteln sind Teil der Vorschläge.
Darüber hinaus halten die Experten es für sinnvoll, dass der Bund künftig die Versicherungskosten für Bürgergeldempfänger – die sogenannten versicherungsfremden Leistungen – voll übernimmt. Ein anderer Vorschlag ist, dass die Pflegepersonalkosten wieder Teil der Fallpauschalen werden.
Mehr Steuern auf Ungesundes
Auch raten die Experten zu einer schrittweisen Anhebung der Tabaksteuer, einer höheren Alkoholsteuer und einer schrittweisen Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke.
Nicht für empfehlenswert hält die Kommission indes eine pauschale Gebühr für den Arztbesuch, eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen und ein Absenken der Umsatzsteuer auf Arzneimittel.
Die Kommission beziffert die bestehende Finanzlücke der gesetzlichen Krankenversicherung auf mehr als 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr, die sukzessive auf über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen dürfte.