Das Elterngeld soll laut Koalitionsvertrag steigen. Doch gibt es aktuell tatsächliche Pläne, die Beträge anzuheben?
Eine Erhöhung ist bislang nicht in Aussicht.
Von Lukas Böhl
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Elterngeldes angekündigt, doch bislang bleibt es bei den alten Beträgen. Eltern, die auf eine mehr finanzielle Entlastung hoffen, müssen sich weiter gedulden.
Versprochen ist mehr Unterstützung für Familien
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es zum Elterngeld eindeutig: „Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben.“ Auch die Lohnersatzraten sollen steigen, und für Selbstständige ist eine flexiblere Berechnungsgrundlage geplant. Zusätzlich sollen Pflegeeltern erstmals ein eigenes Elterngeld erhalten.
Bisher keine Umsetzung in Sicht
Trotz dieser klaren Ankündigungen gibt es bislang keinen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Bundesregierung hat die geplanten Änderungen zwar im Koalitionsvertrag verankert, sie aber gleichzeitig unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Wörtlich heißt es: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“ Das bedeutet: Nur wenn der Bundeshaushalt es zulässt oder zusätzliche Einnahmen gesichert sind, wird die Reform umgesetzt.
Seit 2007 keine Anpassung an die Inflation
Das Basiselterngeld liegt seit seiner Einführung 2007 unverändert zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Während die Verbraucherpreise seither um mehr als 45 Prozent gestiegen sind, blieben die Beträge gleich.
Im Bundestag wird deshalb über eine Erhöhung gestritten. Die Linksfraktion fordert, den Mindestbetrag des Basiselterngeldes auf 440 Euro anzuheben und eine Dynamisierung einzuführen, die künftig automatisch an die Inflation gekoppelt ist. Über den Antrag wird derzeit in den Ausschüssen beraten – entschieden ist nichts.
Was sich 2025 bereits geändert hat
Zwar gab es beim Elterngeld Reformen, aber keine Verbesserungen für die meisten Eltern. Seit April 2025 gelten niedrigere Einkommensgrenzen:
Wer darüber liegt, verliert den Anspruch auf Elterngeld vollständig. Gleichzeitig wurde der parallele Bezug durch beide Elternteile stark eingeschränkt – er ist nur noch für einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahres möglich.
Eine Erhöhung des Elterngeldes bleibt für 2026 unsicher. Die Regierung hat sie zwar im Koalitionsvertrag zugesagt, aber noch nicht umgesetzt. Angesichts des Spardrucks im Bundeshaushalt ist unklar, ob die Reform in der aktuellen Legislaturperiode tatsächlich Realität werden wird.