Zählerstände bei Gas und Wasser werden abgelesen

Stadtwerke Murrhardt informieren über die Schritte – Daten für die Verbrauchsabrechnung müssen bis 13. Dezember vorliegen

MURRHARDT (pm). Die Stadtwerke Murrhardt versenden bis Mitte November wieder die Ablesekarten für die Jahresverbrauchsabrechnung 2019. In einer Pressemitteilung informieren sie über das Vorgehen im Einzelnen: Keine Ablesekarte erhalten Kunden, in deren Abnahmestelle moderne fernauslesbare Ultraschallwasserzähler eingebaut sind. Seit 2015 werden beim turnusmäßigen Tausch (nach dem Eichgesetz alle sechs Jahre) die bisherigen Wasserzähler durch diese modernen Geräte ersetzt. Mitarbeiter der Stadtwerke Murrhardt werden die Stände zum Jahresende im Vorbeifahren per Funk auslesen und direkt in das Abrechnungsverfahren einspielen. Alle Kunden der Stadtwerke, in deren Haushalt noch ein älteres Wasserzählermodell mit Ziffernblatt verbaut ist, bekommen weiterhin eine Selbstablesekarte. Diese älteren Geräte werden beim nächsten Wechsel durch einen modernen, fernauslesbaren Ultraschallzähler ersetzt.

Alle Gasabnehmer, die aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Erdgas beziehen, bekommen ebenfalls eine Selbstablesekarte, auch wenn sie nicht Erdgaskunde der Stadtwerke sind und ihr Erdgas von einem anderen Anbieter beziehen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Murrhardt für die Ermittlung der Zählerstände und die Weitergabe an die einzelnen Erdgaslieferanten verantwortlich.

Zur Durchführung der Selbstablesung erhalten alle Rechnungsempfänger (in der Regel Eigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen) einen persönlichen Brief, in dem die Vorgehensweise genau beschrieben ist. Dem Schreiben ist eine heraustrennbare Selbstablesekarte beigefügt. Auf der Karte sind die Kunden- und Zählerdaten vorgedruckt. Es müssen nur noch die entsprechenden Zählerstände, das Ablesedatum und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen eingetragen sowie mit der Unterschrift versehen werden. Die Karte ist bis spätestens 13. Dezember dieses Jahres in den Briefkasten am Eingang bei den Stadtwerken, Fritz-Schweizer-Straße 45, oder in den Briefkasten des Rathauses in Murrhardt einzuwerfen. Sie kann auch per Post zurückgeschickt werden (gebührenfrei).

Da sich die Selbsterfassung des Zählerstandes für Gas und Wasser auf der Internetseite bewährt hat, wird es diese Möglichkeit auch in diesem Jahr für alle Kunden geben (Link im Anschreiben). Kunden, die sich während der Ablesefrist im Urlaub befinden, wird empfohlen, die Zählerstände vorher mitzuteilen, auch wenn sie bis dahin noch keine Karte erhalten haben. Die Angabe kann formlos erfolgen und muss die Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand sowie eine Telefonnummer für Rückfragen enthalten. Diese formlose Mitteilung muss ebenfalls bis 13. Dezember eingegangen sein. Unbedingt sollten auch die Zählerstände von leer stehenden Gebäuden oder Wohnungen mitgeteilt werden.

Liegt bis zum angegebenen Stichtag kein Ablesestand vor, wird der Jahresverbrauch auf Basis der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt. Grundlage dafür bilden wiederum die einschlägigen Verordnungen über die Bedingungen für die Gas- und Wärmeversorgung von Tarifkunden beziehungsweise die Wasserversorgungs- und Abwassersatzung. Nachträglich eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr korrigiert werden. Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen kann jederzeit angepasst werden.

Für Kunden, deren Zählerstände im letzten Jahr geschätzt wurden, ist eine Mitteilung der Zählerstände besonders wichtig, da sich die Schätzung nicht über mehrere Jahre hinziehen sollte. Bei einem Umzug oder einem turnusmäßigen Zählertausch könnte es sonst eine unangenehme Überraschung geben.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist es nicht zulässig, einen Verbrauchsstand von Anfang Dezember unverändert für die Abrechnung zum 31. Dezember zu verwenden. Alle gemeldeten Zählerstände werden deshalb vom Tag der Ablesung auf den Abrechnungsstichtag 31. Dezember des Abrechnungsjahres hochgerechnet. Die Angabe des genauen Ablesetermins ist deshalb besonders wichtig. Die Verbrauchsabrechnung 2019 enthält den vom Kunden beziehungsweise von den Stadtwerken abgelesenen und den hochgerechneten Wert.

Bei Fragen rund um die Ablesung des Gas-, Wasser- und Wärmezählers kann man sich ans Kundencenter im Stadtwerkegebäude in der Fritz-Schweizer- Straße 45 unter Telefon 07192/9227-30, Telefax 07192/9227-15 oder via E-Mail an die Adresse verbrauchsabrechnung@murrhardt.de wenden.