Vier Millionen Kinder unter 13 auf Instagram? Im Gerichtssaal in Los Angeles gerät Meta-Boss Zuckerberg unter Druck. In Deutschland belebt der Prozess die Debatte um ein Social-Media-Verbot.
Meta-CEO Mark Zuckerberg hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess um das Suchtpotenzial sozialer Medien die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt.
Von Von Andrej Sokolow und Christoph Dernbach, dpa
Los Angeles - Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess um das Suchtpotenzial sozialer Medien die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt. So sagte Zuckerberg, dass der Facebook-Konzern Meta keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze, wie das "Wall Street Journal" aus dem Gerichtssaal in Los Angeles berichtete.
Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie Instagram zum Teil auch Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Ihre Accounts würden entfernt, wenn dies auffalle, sagte er dem Fernsehsender CNBC zufolge.
In dem Verfahren wurde der Facebook-Gründer mit einem internen Dokument konfrontiert, wonach Instagram im Jahr 2015 vier Millionen User unter 13 Jahren gehabt haben soll. Das entspricht rund einem Drittel der Kinder in den USA in dieser Altersgruppe. Die Alterskontrolle habe sich in der Rückschau nicht in dem gewünschten Tempo verbessert, sagte Zuckerberg dazu. Inzwischen sei aber alles auf dem richtigen Stand.
Potenziell wegweisender Prozess
In dem Prozess wirft die 20 Jahre alte Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.
Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform Youtube und den Foto- und Videodienst Instagram, der zum von Zuckerberg geführten Konzern Meta gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.
Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben. Trotz des großen Interesses der Öffentlichkeit war der Zugang zu dem Verfahren stark beschränkt. Nur wenige Medien erhalten Zutritt. Im Gerichtssaal sind keine Fotos erlaubt. Richterin Carolyn Kuhl forderte die Begleiter des Facebook-Gründers auf, Ihre Datenbrillen abzunehmen, mit denen man fotografieren kann.
Konzerne weisen Vorwürfe zurück
Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns. "Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand." Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurück.
Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern. Vor der Jury musste Zuckerberg unter anderem begründen, warum er gegen den Rat von 18 Fachexperten doch an den umstrittenen Schönheitsfiltern für Instagram festgehalten hat. Mit diesen Filtern lassen sich Fotos optisch bearbeiten. Die Experten hatten sie als schädlich für Mädchen im Teenageralter bezeichnet. Der Meta-CEO argumentierte, die Freigabe der Schönheitsfilter habe keine finanziellen Gründe - er habe vor allem die Redefreiheit der Nutzenden schützen wollen.
Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google-Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube - und die Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney+ oder Netflix, sagte er Medienberichten zufolge. Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website "Courthouse News Service" zufolge.
Diskussion über Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche
Das Verfahren in Los Angeles verleiht auch der Diskussion in Deutschland um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche neuen Schwung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekundete zuletzt "viel Sympathie" für ein Social-Media-Verbot. Auch eine Klarnamenpflicht im Internet findet er sinnvoll. Das Thema kommt voraussichtlich am CDU-Parteitag am Wochenende erneut auf den Tisch.
Unterdessen versucht der Koalitionspartner SPD mit konkreten Vorschlägen, die Linie der Koalition in dieser Frage festzumachen. Die Sozialdemokraten haben unter anderem die europäische Identifikationsplattform vom EUID-Wallet ins Gespräch gebracht, um eine sichere Alterskontrolle durchzuführen.
Markus Beckedahl vom gemeinnützigen Zentrum für Digitalrecht und Demokratie warnte davor, "halbgare Verbote zu erlassen, die im schlimmsten Fall im Sand verlaufen oder riskante Nebenwirkungen mit sich bringen". Beckedahl setzte sich für eine konsequente Regulierung der Social-Media-Plattformen aus. Außerdem müsse man in die Medienbildung investieren und die Geschäftsmodelle digitaler Großkonzerne wirksam kontrollieren.
Instagram steht im Mittelpunkt eines US-Prozesses um das Suchtpotenzial sozialer Medien. (Symbolbild)