Urteil Berliner Verwaltungsgericht

Zurückweisungen rechtswidrig: Dobrindt riskiert die deutsche Glaubwürdigkeit

Ein Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern auf deutschem Boden rechtswidrig ist. Das ist leider keine Überraschung, kommentiert Rebekka Wiese.

Zurückweisungen rechtswidrig: Dobrindt riskiert die deutsche Glaubwürdigkeit

Seit einigen Wochen weist Deutschland auch Asylbewerber an den Grenzen zurück.

Von Rebekka Wiese

Jetzt ist es offiziell – zumindest in einer ersten Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat festgestellt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze rechtswidrig ist. Sobald die Schutzsuchenden deutschen Boden betreten haben, muss ihre Bitte geprüft werden. So sieht es die europäische Dublin-Verordnung vor.

Es ist eine Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Und zwar eine, die erwartbar war. Er hat versucht, sich über das Europarecht hinwegzusetzen. Dass das nicht einfach geht, dürfte kaum einen Juristen überraschen. Die Entscheidung zeigt hingegen, wie viel Dobrindt mit seinem Vorgehen riskiert. Es geht um Deutschlands Glaubwürdigkeit – und seine Rolle in Europa.

Die Rechtslage ist bei allem Streit nämlich relativ eindeutig: Internationales Recht – also die europäische Dublin-Verordnung – steht über nationalen Gesetzen. Dobrindt hatte die Bundespolizei angewiesen, nur nach dem deutschen Asylgesetz zu handeln und die europäischen Regeln dabei zu ignorieren.

Erlaubt wäre das nur, wenn Deutschland eine Ausnahmesituation hätte nachweisen können – wenn die öffentliche Ordnung und die Sicherheit gefährdet wären. Dass das nicht der Fall ist, hat das Gericht aber nun klar entschieden. Die Zahl der Asylanträge ist in den vergangenen anderthalb Jahren drastisch gesunken.

Stabilität in Europa

Dass sich andere Länder auch nicht immer an europäisches Recht halten, rechtfertigt nicht, dass Deutschland es nun tut. Eher im Gegenteil: Ein stabiles Europa, in dem alle die Regeln achten, ist im deutschen Interesse. Sich darüber hinwegzusetzen, dürfte das sein, was für die hiesige Sicherheit und Ordnung langfristig eigentlich gefährlich ist.

Erst einmal war es „nur“ ein Verwaltungsgericht. Das letzte Wort ist in dieser Sache wohl noch nicht gesprochen. Man kann davon ausgehen, dass weitere Prozesse folgen.