Zusätzlicher Fördertopf ausgewiesen

Leader-Aktionsgruppe startet Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald.

Zusätzlicher Fördertopf ausgewiesen

Projekte sind gesucht. Foto: Regionalmanagement

Murrhardt. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurde das Regionalbudget beschlossen, ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis maximal 20000 Euro Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts in einer Leader-Region dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1250 Euro (Mindestzuschuss 1000 Euro).

Bund und Länder stellen den LeaderRegionen in Baden-Württemberg jährlich (vorerst befristet bis 31. Dezember 2022) bis zu 180000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Aus der Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 20000 Euro Eigenmittel, sodass 200000 Euro Fördermittel für weitere Projekte im Leader-Gebiet Schwäbischer Wald eingesetzt werden können.

Der Fördersatz beträgt 80 Prozent. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. In diesem Förderprogramm gilt das Jährlichkeitsprinzip: Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden. Der erste Projektaufruf startet ab sofort und endet am 18. Februar. Das Projekt darf nach positiver Auswahl Anfang März 2022 begonnen werden und muss bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres umgesetzt und abgerechnet sein, um eine Förderung zu erhalten.

Die Projektaufrufe von 2020 und 2021 konnten 19 beziehungsweise 14 erfolgreich eingereichte Projektideen unterstützen und somit zur Entwicklung der ländlichen Region beitragen.

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der Leader-Aktionsgruppe mit ihren 28 Mitgliedskommunen (siehe Infobox) umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten. Es wird empfohlen, schon frühzeitig auf das Regionalmanagement zuzugehen (a.bofinger.leader@murrhardt.de).

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei Leader ausgewählt. Die Projektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale Entwicklungskonzept finden sich auf der Website unter www.leader-schwaebischerwald.de im Bereich Download. pm

Mitgliedskommunen

Die 28 Mitgliedsgemeinden der Leader-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Im Landkreis Heilbronn sind dies Löwenstein und Wüstenrot. Im Ostalbkreis sind Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot sowie der Ortsteil Untergröningen der Gemeinde Abtsgmünd beteiligt. Mitgliedsgemeinden im Rems-Murr-Kreis sind Althütte, Großerlach, Kaisersbach, Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Welzheim sowie die Ortsteile Pfahlbronn und Vordersteinenberg der Gemeinde Alfdorf. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind die Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Sulzbach-Laufen sowie der Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall vertreten.