Fördermöglichkeit für Kleinprojekte

Vorhaben im Leader-Gebiet Schwäbischer Wald werden über Mittelmix unterstützt – Geschäftsstelle in Murrhardt informiert

MURRHARDT (pm). Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurde das Regionalbudget beschlossen, ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis maximal 20000 Euro Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzepts in einer Leader-Region dienen, wie die Geschäftsstelle in Murrhardt per Pressenotiz informiert. Die Bagatellgrenze für die Region Schwäbischer Wald liegt bei Mindestnettokosten von 1250 Euro (Mindestzuschuss 1000 Euro).

Bund und Länder stellen den Leader-Regionen in Baden-Württemberg jährlich (vorerst befristet bis Ende 2021) bis zu 180000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Aus der Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 20000 Euro Eigenmittel, sodass 200000 Euro Fördermittel für weitere Projekte im Leader-Gebiet Schwäbischer Wald eingesetzt werden können.

Der Fördersatz beträgt 80 Prozent. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. In diesem Förderprogramm gilt das sogenannte Jährlichkeitsprinzip: Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden. Der erste Projektaufruf ist nun gestartet und endet am 20. Februar.

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der Leader-Aktionsgruppe mit ihren 28 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des regionalen Entwicklungskonzepts im Schwäbischen Wald leisten. Weitere Projektaufrufe sind in der gesamten Förderperiode bis Ende 2020 regelmäßig vorgesehen. Eine frühzeitige Absprache mit der Leader-Geschäftsstelle in Murrhardt, Klosterhof 11, wird empfohlen.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins „Regionalentwicklung Schwäbischer Wald“ nach einem transparenten und überprüfbaren Verfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei Leader vorgeschlagen. Die Projektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale Entwicklungskonzept stellt das Team gerne vor. Sie sind zudem auf der Homepage www.leader-schwaebischerwald.de aufgeführt.

Zur Information: Die 28 Mitgliedsgemeinden der Leader-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Im Landkreis Heilbronn sind dies Löwenstein und Wüstenrot. Im Ostalbkreis sind Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot sowie der Ortsteil Untergröningen der Gemeinde Abtsgmünd beteiligt. Mitgliedsgemeinden im Rems-Murr-Kreis sind Althütte, Großerlach, Kaisersbach, Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Welzheim sowie die Ortsteile Pfahlbronn und Vordersteinenberg der Gemeinde Alfdorf. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind die Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Sulzbach-Laufen sowie der Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall vertreten.

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Erstellt:
17. Januar 2020, 06:00 Uhr

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