Chefs kommen mit Geldzahlungen davon

Die Verhandlung, die über Monate hinweg die frühere Führung des Stuttgarter Klinikums und die politische Aufsicht beschäftigte, hat mit einer Verständigung auf Geldzahlungen zumindest für zwei Angeklagte ein vorzeitiges Ende gefunden.

Im Juli 2013 kamen die ersten libyschen Kriegsversehrten in Stuttgart an. Schwer verletzt waren sie nicht.

© Achim Zweygarth

Im Juli 2013 kamen die ersten libyschen Kriegsversehrten in Stuttgart an. Schwer verletzt waren sie nicht.

Von Jörg Nauke

Stuttgart - Der Betrugsprozess, der über Monate hinweg die frühere Führung des Stuttgarter Klinikums und die politische Aufsicht beschäftigt hat, hat mit einer Verständigung auf Geldauflagen statt Verurteilungen ein vorzeitiges Ende gefunden. Das lässt allerdings viele der grundsätzlichen Fragen, wie etwa jene nach dem finanziellen Schaden, letztlich unbeantwortet.

Welche Auflagen gibt es?

Die 20. Wirtschaftsstrafkammer, die  Staatsanwaltschaft und die Verteidigung verständigten sich darauf, das Verfahren gegen die ehemaligen Klinikmanager Ralf-Michael Schmitz und Jürgen Graf gegen Geldzahlungen einzustellen. Schmitz muss 30.000 Euro bezahlen, der heute als Vorstandsvorsitzender der Uniklinik Frankfurt tätige Graf 50.000 Euro. Für den früheren Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle geht der Prozess allerdings mit weiteren Zeugenaussagen weiter. Sein Anwalt Markus Bessler hatte kürzlich klar gemacht, dass eine Beendigung gegen Geldzahlung nicht akzeptabel sei, und er das Verfahren dann weiter zu führen gedenke, um einen Freispruch zu erreichen.

Grundsätzlich geht es aber um millionenschwere Auslandsgeschäfte des Klinikums mit Libyen und Kuwait sowie um die interne Struktur der für internationale Patienten zuständigen International Unit (IU).

Wie wird die Einstellung begründet?

Die rechtliche Grundlage ist eine Einstellung nach § 153a StPO. Diese setzt voraus, dass die Schuld nicht als schwerwiegend einzustufen ist und das öffentliche Interesse an einer weiteren Strafverfolgung durch Auflagen ausreichend berücksichtigt werden kann. Im Verlauf der Beweisaufnahme hatte sich angedeutet, dass die für eine Verurteilung erforderlichen Nachweise einer vorsätzlichen Pflichtverletzung schwer zu führen sein könnten. Die Kammer gab zu erkennen, dass sich die strafrechtliche Verantwortung der ehemaligen Führungsebene nicht in der für eine Verurteilung notwendigen Klarheit herausarbeiten lasse.

Wie ergeht es Ex-Bürgermeister Wölfle?

Besonders weitreichend wird der Ausgang des Verfahrens für Werner Wölfle sein. Der frühere Krankenhausbürgermeister war vor allem wegen seiner Aufsichtsfunktion in den Fokus geraten. Die Anklage wirft ihm Versäumnisse bei der Kontrolle der Klinikgeschäfte und Untreue wegen eines erhöhten Abfindungsangebots für den ehemaligen Ärztlichen Direktor Graf vor. Der frühere Interimsgeschäftsführer Reinhard Schimandl hat Wölfle am Dienstag gegen diesen Vorwurf verteidigt. Hinsichtlich der Auslandsgeschäfte ergaben sich laut Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Der Strafprozess hatte sich über Jahre zu einem der komplexesten Wirtschaftsstrafverfahren im kommunalen Klinikbereich entwickelt. Im Zentrum standen nicht nur einzelne Geschäftsvorgänge, sondern die Frage nach Zuständigkeiten, Kontrolle und Führungsverantwortung in einer hochkomplexen Organisationsstruktur.

Unklar ist weiterhin, ob dem Klinikum überhaupt ein finanzieller Schaden entstand. Beim Libyen-Projekt könnten Abschreibungen den Schaden teilweise doppelt erfasst haben, weil unrechtmäßig verwendete Mittel über Behandlungsrechnungen refinanziert wurden. Nach heutiger Einschätzung dürften sich überhöhte Behandlungskosten und nicht geregelte Regiekosten weitgehend ausgleichen - auch weil das Klinikum fünf Millionen Euro von der ERGO-Versicherung erhalten hat.

Auch das Projekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium endete ohne nennenswerten wirtschaftlichen Verlust. Bei einem Umsatzvolumen von rund 46 Millionen Euro war ohnehin lediglich ein Gewinn von etwa fünf Millionen Euro erwartet worden. Nach der vorzeitigen Beendigung des Projekts zur Hälfte der Vertragslaufzeit entstand weder ein Erlös noch ein Defizit.

Weitere Prozesse und Urteile

Bei früheren Prozessen seit dem Jahr 2021 hat das Landgericht Haft- und Bewährungsstrafen sowie Geldauflagen ausgesprochen. Im ersten großen Verfahren, der von 2021 bis 2022 ging, wurden zwei Patientenbetreuer zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt.

Danach rückten nachgeordnete Klinikum-Beschäftigte in den Mittelpunkt. Die Verfahren gegen die Leiterin des Controllings und ihre Stellvertreterin wurden gegen Geldauflagen von 20.000 bzw. 12.000 Euro eingestellt. Eine ehemalige stellvertretende IU-Abteilungsleiterin und eine Ex-Mitarbeiterin erhielten 16 bzw. 12 Monate auf Bewährung. Beide mussten zusätzlich Geldauflagen von je 5000 Euro zahlen.

Gericht hat einen „Haupttäter“ identifiziert

Außerdem wurde dem heute 62-jährigen Ex-Abteilungsleiter der Prozess gemacht. Für die Wirtschaftsstrafkammer galt er als zentrale Figur des Skandals. Er war verantwortlich für die operative Abwicklung des Libyen-Projekts, die problematischen Abrechnungen, Provisions- und Kickback-Zahlungen und die Vorgänge im Kuwait-Projekt. Er wurde zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem muss er 65.000 Euro erstatten. Der Ex-IU-Chef räumte Teile der Vorwürfe ein, argumentierte jedoch, die Krankenhausleitung sei stets informiert gewesen und habe die Vorgehensweise gebilligt. Diese Vorwürfe konnte er aber als zeuge in dem Verfahren nicht belegen.

In einem weiteren Verfahren erhielt der ehemalige Geschäftsführer einer Abrechnungsfirma ein Jahr und drei Monate Gefängnis wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue. Gegen eine 51-Jährige aus München wurden sieben Monate Haft und 20 000 Euro wegen Beihilfe zur Vorteilsnahme verhängt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Projekte mit Libyen und Kuwait

Libyen Es wurden 372 Personen, die einer Bürgerkriegsmiliz aus der libyschen Stadt Misrata angehörten, 2013 bis 2015 als Kriegsverletzte nach Deutschland gebracht und im Klinikum Stuttgart und an anderen Standorten medizinisch behandelt. Hierfür hat das Gesundheitsministerium der libyschen Übergangsregierung 18,9 Millionen Euro als Vorkasse über ihre Botschaft überwiesen. Der Ex-Abteilungsleiter für Auslandspatienten soll zwei Vermittlern und dem Chef des Komitees dafür Provisionen in Millionenhöhe bezahlt und zudem nicht vereinbarte Ausgaben für Kost und Logis der meist ambulant behandelten und in Hotels logierenden Patienten getätigt haben. Im Gegenzug hat das Klinikum um 6,3 Millionen Euro überhöhte Behandlungskosten in Rechnung gestellt.

Kuwait Beim Kuwait-Projekt ging es um die Entsendung von fünf Orthopäden des Klinikums für Operationen und Schulungen an das AI Razi-Krankenhaus für 46,2 Millionen Euro, wobei von Anfang klar gewesen sein soll, dass das Klinikum das Personal für die Zeit zwischen 2014 und 2016 gar nicht zur Verfügung stellen konnte. Verschiedene Dienstleister wurden für offenbar identische Handlungen großzügig honoriert, bedeutend ist vor allem die Zahlung von 7,6 Millionen Euro an die Firma Aryak, die damit in Kuwait Politiker bestochen haben soll.

Zum Artikel

Erstellt:
16. Juni 2026, 22:04 Uhr
Aktualisiert:
16. Juni 2026, 23:58 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen