Urteil in Magdeburg

Jetzt sollten die Opfer im Zentrum stehen

Die Entscheidung zu lebenslanger Haft mit einer möglichen Sicherungsverwahrung ist richtig, kommentiert Christian Gottschalk. Doch Fragen bleiben.

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wird zur Urteilsverkündung gebracht.

© Hendrik Schmidt/dpa

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wird zur Urteilsverkündung gebracht.

Von Christian Gottschalk

Selten ist es von Beginn eines Verfahrens an klarer gewesen, dass dieses nur mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe enden kann. Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist unmittelbar nach seiner wahnsinnigen Amokfahrt aus dem Auto heraus festgenommen worden, an seiner Täterschaft hat es nie auch nur den Hauch eines Zweifels gegeben. Wohl aber an seinem Geisteszustand. Psychologisch lassen sich seine wirren Gedankengänge auf vielen Seiten erklären, umgangssprachlich hat Taleb A. nicht alle Tassen im Schrank. Dass sich das Gericht auch im Nachhinein die Möglichkeit offen hält, nach der Haft eine Sicherungsverwahrung zu verhängen, ist eine folgerichtige Entscheidung.

Wie konnte der Täter als Arzt arbeiten?

Es bleiben Fragen, die dieser Prozess nicht klären konnte. Da ist die Frage, wie es solch einem Menschen wie Taleb A. noch bis zur Tat möglich war, selbst als Psychiater zu arbeiten. Das ist ein Skandal. Und da ist die Frage, wie es mit den Opfern und deren Angehörigen weitergeht. Für viele war das Gerichtsverfahren wie eine Therapiesitzung, die fällt nun aus. Arztbesuche und Albträume, Traumatherapie und Belastungsstörungen bleiben bei vielen Opfern bestehen. Bei einigen geht es auch finanziell um die Existenz. Zwar gibt es diverse Hilfsangebote, die sind zum Teil aber nur dann erreichbar, wenn zuvor viele bürokratische Hürden übersprungen werden. Das allerdings ist nicht nur in Magdeburg ein Problem.

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Erstellt:
26. Juni 2026, 13:26 Uhr

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