Rentenkommission

Kapitalrente ist bei Arbeitgebern und Gewerkschaften umstritten

Das Umlagesystem der gesetzlichen Rente soll durch eine Kapitalsäule gestärkt werden, empfiehlt die Alterssicherungskommission.

33 Empfehlungen enthält der Bericht der Alterssicherungskommission auf knapp 80 Seiten, der hier von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas in die Kameras gehalten wird.

© dpa/Kay Nietfeld

33 Empfehlungen enthält der Bericht der Alterssicherungskommission auf knapp 80 Seiten, der hier von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas in die Kameras gehalten wird.

Von Matthias Schiermeyer

Nicht zum ersten Mal soll der Börse die Aufgabe zukommen, die gesetzliche Rente zu retten: Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine kapitalgedeckte Zusatzrente, die für alle verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wird. Diese soll allen, die nach 2040 in Ruhestand gehen, höhere Renten bringen.

Nach schrittweiser Einführung „idealerweise beginnend ab 2028“ sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je einem Beitragssatzpunkt – also insgesamt zwei Prozentpunkten – die Kapitalrente paritätisch finanzieren. Das Geld soll nach schwedischem Vorbild in öffentliche oder private Fonds fließen und zentral von einem Staatsfonds oder der Bundesbank verwaltet werden.

Auf die Entwicklung des Kapitalmarkts kommt es an

Zudem sollen individuelle und nicht vererbbare Kapitalkonten für die Beitragszahler eingerichtet werden, der damit auch beeinflussen kann, in welchen zertifizierten Fonds er einzahlen lässt. Für die Übergangszeit bis 2040 wird vorgeschlagen, mit einem Übergangsfaktor ein Rentenzugangsniveau von 48 Prozent zu halten. Viele Details sind noch unklar, bekennt Gundula Roßbach, Präsidentin der Rentenversicherung Bund. Entscheidend für die Zukunft werde sein, wie sich der Kapitalmarkt entwickeln wird. Mit dem Vorschlag zur Einführung einer kapitalgedeckten Komponente werde die Chancen- und Risikenverteilung des Arbeits- und Kapitalmarktes „in den Blick genommen“.

Dem Mannheimer Forschungsinstitut ZEW, in der Kommission vertreten durch Tabea Bucher-Koenen, kam in der Entwicklung der Kapitalsäule eine eigene Rolle zu. „Laut unseren Vorausberechnungen könnte der sogenannte Eckrentner im Mittel nach 20 Jahren Ansparzeitraum in der Kapitalrente auf 150 Euro mehr Rente monatlich kommen, nach 45 Jahren sogar auf über 770 Euro mehr“, stellt die Wissenschaftlerin fest. „Selbst bei Krisen wie der letzten großen Finanzmarktkrise läge das Rentenniveau perspektivisch über dem heutigen.“ Der Eck- oder Standardrentner ist eine statistische Größe, er hat exakt 45 Jahre ununterbrochen Beiträge gemäß dem Durchschnittsentgelt in die Rentenversicherung eingezahlt.

Arbeitgeber wenden sich gegen höhere Beitragsbelastung

Im Arbeitgeberlager hatte man schon mit einer verpflichtenden Betriebsrente gerechnet, doch die wird nicht empfohlen. Nun sehen die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) den kapitalgedeckten Baustein grundsätzlich positiv, denn ein rein umlagefinanziertes System werde langfristig nicht mehr alleine ausreichen, sagt Hauptgeschäftsführer Oliver Barta. Dennoch wendet er ein: „Wir halten die vorgesehene Pflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, den Baustein paritätisch zu finanzieren, für völlig verfehlt.“ Dies würde faktisch die Beiträge um zwei Prozentpunkte erhöhen und Unternehmen plus Beschäftigte mit jährlich rund 40 Milliarden Euro zusätzlich belasten. „Das sorgt bei den Beschäftigten für weniger Netto vom Brutto, verteuert den Faktor Arbeit weiter, beschädigt unsere Wettbewerbsfähigkeit und gefährdet so den Standort.“

Besonders tangiert wären Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die schon freiwillig eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) betreiben. „Ihnen droht eine doppelte Belastung.“ Dies werde nicht zur gewünschten Verbreitung der BAV beitragen, die für eine zukunftsfähige Altersvorsorge aber dringend nötig sei.

„Besser wäre verpflichtende betriebliche Altersversorgung“

Kritik üben die Gewerkschaften: „Denjenigen, die in den 30er und 40er Jahren in Rente gehen, nützt der Aufbau eines Kapitalstocks wenig“, sagt Verdi-Chef Frank Werneke. Daher brauche es nach 2031 eine verbindliche Haltelinie. Und „anstatt bei der Kapitaldeckung in der ersten Säule bei null anzufangen, wäre es besser, auf bestehende Systeme aufzusetzen und eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung einzuführen“. Die Kommission empfiehlt zwar, im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs Maßnahmen zur verstärkten Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erarbeiten. Die IG Metall spricht dennoch von einem „Angriff auf das solidarische Umlagesystem“ – die Kehrseite einer Aktienrente werde kaum beleuchtet.

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Erstellt:
23. Juni 2026, 14:48 Uhr

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