Landgericht Heilbronn

Verbraucherschützer setzen sich gegen Lidl-Werbung durch

Lidl verliert vor Gericht: Eine Werbekampagne mit angeblich 500 Preissenkungen sorgt für Streit. Was Verbraucherschützer an der Aktion kritisieren.

Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbekampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten (Symbolfoto).

© dpa/Marijan Murat

Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbekampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten (Symbolfoto).

Von red/dpa

Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbekampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten. Eine Kammer für Handelssachen (Az. 21 O 77/25 KfH) gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. 

Im Mittelpunkt stand eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte. Lidl hatte damals mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es. 

Lidl hatte bereits im vergangenen Jahr die Vorwürfe zurückgewiesen. „Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen“, sagte ein Sprecher damals. Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel. Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen. Verbraucherschützer kritisierten, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren. Außerdem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt. Lidl zählt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3.500 Filialen. 

Lidl-Werbung sei irreführend

Moniert wurde von den Verbraucherschützern, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden. Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe. Außerdem war unklar, in welchen Filialen des Discounters die beworbenen Artikel erhältlich waren. Die Verbraucherschützer hatten den Discounter deshalb verklagt.

Der Richter sagte, die Werbung sei irreführend. Der Verbraucher meine, in seinem Einzugsgebiet seien die Produkte billiger. Er denke regional auf seinen Markt bezogen. Eine ausführliche Urteilsbegründung erfolgte zunächst nicht. Der Richter verwies auf die schriftliche Begründung. Sie wird in ein paar Wochen erwartet.

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil. Die Werbung habe den Verbraucher in die Irre geführt. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Lidl-Werbung unwahr.

Die Verbraucherschützer hatten bei der Kampagne Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gelten gemacht. Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.

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Erstellt:
19. Februar 2026, 16:18 Uhr

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