Der Nachwuchs zieht aus
Was tun mit dem leeren Kinderzimmer?
Manche Eltern konservieren es mit musealem Eifer, andere schaffen sofort Platz für Neues. Warum man dabei auch an die Steuer denken sollte.
© dpa/Rolf Vennenbernd
Während Wohnräume in gemieteten Wohnungen in neutralen Farben zurückgegeben werden müssen, ist in Kinderzimmern eine „kindgerechte, typische Wandgestaltung“ erlaubt – und muss beim Auszug auch nicht entfernt oder überstrichen werden.
