Autowäsche am Feiertag
1. Mai: Darf man das Auto von Hand waschen?
Das Auto ist voller Blütenstaub und Insektenresten? Warum also nicht den 1. Mai für eine gründliche Handwäsche nutzen? Was dabei erlaubt ist und was nicht, lesen Sie hier.

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Kann man am 1. Mai das Auto waschen?
Von Lukas Böhl
Am 1. Mai gilt in Deutschland die gesetzliche Feiertagsruhe. Diese untersagt „öffentlich bemerkbare Arbeiten“, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen könnten. Zwar ist nicht exakt geregelt, welche Tätigkeiten das betrifft – jedoch kann die manuelle Autowäsche darunterfallen, vor allem wenn dabei Lärm durch das Aussaugen des Innenraums oder durch das Polieren mit einer Maschine entsteht.
Ob eine konkrete Tätigkeit am Feiertag als ruhestörend gilt, müsste im Einzelfall wahrscheinlich ein Gericht entscheiden. Doch unabhängig davon gibt es einen weiteren entscheidenden Grund, warum die private Autowäsche am 1. Mai in vielen Fällen nicht erlaubt ist.
Handwäsche oft verboten
Nicht nur an Feiertagen, sondern auch an gewöhnlichen Tagen ist die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück in vielen Städten und Gemeinden verboten – und zwar aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes. Beim Waschen mit Eimer, Schlauch oder Hochdruckreiniger können Ölreste, Bremsstaub und Reinigungsmittel ins Erdreich, in die Kanalisation oder sogar ins Grundwasser gelangen.
Deshalb gestatten viele Kommunen die private Fahrzeugwäsche nur auf speziell ausgewiesenen Flächen – wie etwa Waschplätzen mit Ölabscheider – oder nur mit einer Sondergenehmigung. Wer sein Auto zu Hause waschen möchte, sollte sich bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die lokal gültigen Vorschriften informieren.
Autowaschanlagen am 1. Mai meist geschlossen
Auch gewerbliche Waschanlagen bleiben am 1. Mai in vielen Bundesländern geschlossen – so etwa in Bayern und Baden-Württemberg. Dies gilt ebenso für SB-Waschanlagen. Allerdings gibt es Ausnahmen: In einigen Bundesländern wie Hessen oder Thüringen dürfen Waschanlagen unter bestimmten Bedingungen auch an Feiertagen öffnen. In Hamburg ist der Betrieb in bestimmten Gebieten wie Industrie- oder Gewerbezonen gestattet. Wer also am Feiertag eine Waschanlage nutzen möchte, sollte sich am besten vor Ort über die lokal geltenden Regelungen informieren.
Fazit
Sowohl aus rechtlichen als auch aus umwelttechnischen Gründen ist es am 1. Mai in vielen Fällen nicht erlaubt, das Auto zu Hause per Hand zu waschen. Und auch die Fahrt in die Waschanlage dürfte in den meisten Bundesländern vergeblich sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet lieber bis zum nächsten Werktag – und spart sich damit womöglich ein Bußgeld.