Wegen möglicher Brandgefahr
Aktueller Rückruf von Fahrradlampen
Der Hersteller Knog ruft mehrere Fahrradlampen der Blinder-Serie zurück. Grund sind Akkus, die überhitzen und im Extremfall Feuer fangen können.

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Der Hersteller Knog ruft Fahrradlichter zurück (Symbolbild).
Von Lukas Böhl
Der australische Hersteller Knog ruft in Zusammenarbeit mit dem deutschen Importeur Cosmic Sports mehrere Modelle seiner beliebten Blinder-Fahrradlampen zurück. Grund sind fehlerhafte Akkus, die in seltenen Fällen überhitzen und sich entzünden können.
Hintergrund des Rückrufs
Weltweit wurden bislang 14 Fälle dokumentiert, in denen es bei einzelnen Lampen zu einem Defekt der Batterie kam. Dabei kam es zur Entzündung einer Zelle im Inneren des Lampengehäuses. Zwar traten weder Personen- noch Sachschäden auf, dennoch reagiert Knog vorsorglich und ruft betroffene Chargen zurück. Von den rund 40.000 produzierten Einheiten entspricht dies einer Ausfallquote von lediglich 0,03 %.
Betroffene Modelle und Chargen
Vom Rückruf betroffen sind ausschließlich bestimmte Seriennummern folgender Modelle:
- Blinder 900 Batch Codes: 0423-AA, 1123-AA, 0723-AA, 0923-AA
- Blinder 1300 Batch Codes: 0423-AA, 1123-AA, 0723-AA, 0923-AA, 11A23-AA
- Blinder 80 StVZO Batch Codes: 0423-AA, 1123-AA, 1023-AA, 0723-AA, 0923-AA, 0124-AA
- Blinder 120 StVZO Batch Codes: 0423-AA, 1123-AA, 1023-AA, 0723-AA, 0923-AA, 0124-AA
Der jeweilige Batchcode ist auf der Unterseite der Lampe aufgedruckt. Alle anderen Produkte des Herstellers Knog sind nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden.
Was Verbraucher tun sollten
Kunden, die eine Lampe mit den genannten Codes besitzen, sollten diese nicht mehr verwenden und den Rückrufprozess starten.
- Registrierung: Betroffene Lampen müssen über das Recall-Portal www.knog.com/recall registriert werden. Dort wird geprüft, ob das Produkt ersetzt wird.
- Ersatz: Knog stellt kostenlose Austauschlampen zur Verfügung.
- Entsorgung: Defekte Lampen dürfen nicht im Hausmüll entsorgt oder per Post verschickt werden. Stattdessen müssen sie entsprechend der lokalen Vorschriften über Sammelstellen für Elektrogeräte oder Sondermüll abgegeben werden.