Alte Planung zum Autobahnzubringer wird eingestellt

Aufgrund der Hochstufung zur Bundesstraße328 werden die bisher vorgesehenen drei Bauabschnitte zu einer Gesamtmaßnahme gebündelt.

Die Einwendungen gegen den Ausbau des Autobahnzubringers sind gegenstandslos. Jetzt wird neu geplant. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Die Einwendungen gegen den Ausbau des Autobahnzubringers sind gegenstandslos. Jetzt wird neu geplant. Foto: A. Becher

Von Matthias Nothstein

Backnang. Der Ausbau des Autobahnzubringers zwischen Backnang und der Anschlussstelle Mundelsheim kann es, was den Vorlauf angeht, locker mit dem legendären Planungsmarathon der B14 aufnehmen. Seit Jahren, oder genauer seit Jahrzehnten, gibt es Planungen und Pläne – allein es geschieht nichts. Nun hat das Regierungspräsidium dieser Tage eine Bekanntmachung veröffentlicht, die zumindest für Erika Mustermann unverständlich oder gar kryptisch daherkommt. Unter dem Titel „Einstellung des Verfahrens“ war zu lesen, das Regierungspräsidium Stuttgart habe das am 4. Dezember 2007 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L1115 auf Antrag der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart vom 8. Februar 2022 eingestellt. Und: „Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgebrachten Einwendungen sind damit gegenstandslos.“ Auch werde die Veränderungssperre, die seit der Auslegung der Planunterlagen im Planbereich bestanden hat, aufgehoben. Die Anbaubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten.

Was bedeutet dies? In einer Pressemitteilung konkretisiert das Regierungspräsidium: „Durch den Einstellungsantrag und die entsprechende Einstellungsverfügung der Planfeststellungsbehörde wird das Verfahren ohne den Erlass einer Planfeststellungsentscheidung beendet.“ Das Vorhaben wird also weder genehmigt noch abgelehnt, sondern vom Regierungspräsidium in der beantragten Form nicht weiterverfolgt.

Heißt das, dass die Ausbaupläne beerdigt wurden? Nein. Die Begründung der Behörde lautet: „Aufgrund der geplanten Aufstufung der Landesstraße1115 zu einer Bundesstraße sollen die bislang vorgesehenen drei Bauabschnitte zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst und die Planung neu aufgelegt werden.“ Was also auf den ersten Blick so aussieht, als würde der Ausbau beerdigt, ist tatsächlich ein weiterer Schritt hin zur Realisierung des Ausbaus. Die Einstellung dieses Verfahrens war nötig, um nun das neue Verfahren für den Ausbau der künftigen Bundesstraße eröffnen zu können. Die Verbindung von der A81 zur B14 bei Backnang soll künftig B328 heißen.

Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass alle Einwendungen, die bisher vorgebracht worden sind, nun entfallen. Wenn jedoch ein Anwohner oder Betroffener an seinen Einwendungen festhalten möchte, dann muss er sie neu formulieren und einbringen. Der Sinn dieser Verfahrenseinstellung ist, dass mit der Planung aus dem Jahr 2007 eventuell Einwendungen mitgeschleppt werden, die von der neuen Planung möglicherweise gar nicht mehr betroffen sind. Das wäre etwa der Fall, wenn sich eine neue Trassenführung ergibt.

Zudem teilt das RP mit: „Seit Auslegung der Planunterlagen 2007 bestand eine Veränderungssperre im Planbereich. Auf den vom Plan betroffenen Flächen durften somit keine wesentlich wertsteigernden oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Veränderungen vorgenommen werden.“ Auch diese Veränderungssperre besteht durch die Einstellung des Verfahrens nun nicht mehr. Gleichzeitig entfallen die entlang der geplanten Straße geltenden Anbaubeschränkungen, nach denen Hochbauten und bauliche Anlagen teils gar nicht oder nur in gewissem Abstand zur Straße errichtet werden durften.

Bedeutet die Bekanntmachung nun auch, dass die Straße bald von der Landesstraße zu der Bundesstraße hochgestuft wird? Das Regierungspräsidium erklärt dazu: „Die entsprechenden Unterlagen zur Umstufung wurden dem Verkehrsministerium und dem Bundesverkehrsministerium für Verkehr und Infrastruktur vorgelegt. Ein konkreter Termin für die Aufstufung zur Bundesstraße liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.“ Es heißt also weiter warten.

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Erstellt:
14. März 2022, 06:00 Uhr

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