Die Gläubigerversammlung hat zugestimmt, dass die zwei Grundstücke und das hälftige Erbbaurecht verkauft werden können. Damit ist der Weg für eine Veräußerung von ihrer Seite aus frei. Die Konstellation rund um das Murrhardter Denkmal ist trotzdem noch kompliziert.
Die Gläubigerversammlung hat zugestimmt, dass die zwei Grundstücke und das hälftige Erbbaurecht verkauft werden können. Damit ist der Weg für eine Veräußerung von ihrer Seite aus frei. Die Konstellation rund um das Murrhardter Denkmal ist trotzdem noch kompliziert.