US-Präsident gegen Diversitätsprogramme

Aufträge an Forderungen geknüpft – wann bekommt Mercedes Post von Trump?

Die US-Regierung will nur noch Aufträge an Unternehmen vergeben, die auf Gleichstellungsmaßnahmen verzichten. Wie Mercedes, Daimler-Truck und Bosch auf eine solche Forderung reagieren würden.

Das von Donald Trump am ersten  Tag seiner zweiten Amtszeit unterzeichnete „Dekret 14 173“ richtet sich gegen Programme für Diversität, Gleichstellung und Inklusion.

© Alex Brandon/AP/dpa

Das von Donald Trump am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit unterzeichnete „Dekret 14 173“ richtet sich gegen Programme für Diversität, Gleichstellung und Inklusion.

Von Peter Stolterfoht

Als ersten deutschen Autobauer hat es BMW erwischt. Zuvor hatten bereits Konzerne aus Frankreich, Spanien und Belgien dieselbe unmissverständliche Botschaft aus dem Weißen Haus erhalten. Der Inhalt: Wenn eine Firma, egal aus welchem Land, ins Geschäft mit der US-Regierung kommen wolle, dürfe diese kein Programm zur Förderung von Vielfalt, Gleichheit und Inklusion betreiben. Wer sich nicht an diese Aufforderung halte, könne nicht mit Aufträgen rechnen.

Möglicherweise stand BMW ganz oben auf der Liste europäischer Firmen, die einen entsprechenden Fragebogen zugeschickt bekommen haben. Eine Bestellung des US-Außenministeriums beim Münchner Hersteller könnte nämlich das von US-Präsident Donald Trump unterzeichnete Dekret direkt betreffen. Dabei geht es offenbar um neue Fahrzeuge für die US-Botschaft in der bulgarischen Hauptstadt Sofia.

EU-Gleichberechtigung kontra US-Antidiskriminierung

Bei den Themen Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion werde man nicht kurzfristigen Trends folgen, sagt ein BMW-Jurist gegenüber der „Wirtschaftswoche“, mit dem Verweis der Festschreibung dieser Werte im Geschäftsbericht. Gleichzeitig überprüfe man bei BMW aber permanent Richtlinien und Handlungen auf ihre Übereinstimmung mit dem US-Recht. Dieses wurde zuletzt dahingehend ausgelegt, dass Programme zur Förderung von Gleichstellung per se dem amerikanischen Antidiskriminierungsparagrafen widersprechen. So jedenfalls ist die Rechtsauffassung von Trumps Regierung.

Bisher ist BMW offenbar der einzige Konzern aus der deutschen Automobilindustrie, der Post von Trump bekommen hat. „Uns ist nichts Entsprechendes bekannt“, beantwortet eine Sprecherin von Mercedes-Benz eine Anfrage. Völliges Neuland wäre der Umgang mit der US-Forderung aber nicht für Mercedes. „Als international tätiges Unternehmen bewegen wir uns seit jeher in einem Spannungsfeld unterschiedlicher nationaler gesetzlicher Regelungen“, so die Mercedes-Sprecherin. „Unsere Aktivitäten in einem Markt werden dabei in Übereinstimmung mit den jeweiligen lokalen Gesetzen umgesetzt.“ In den USA stünden die Mercedes-Initiativen für Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion ungeachtet dessen allen Beschäftigten offen. Der Konzern vertrete dabei die Auffassung, dass die Programme im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen standen und weiterhin stehen.

Andere Länder, andere Werte

Auch bei Daimler-Truck wähnt man sich rechtlich auf der sicheren Seite, was das Antivielfaltsdekret betrifft. „Wir halten uns an die Gesetze und Bestimmungen der jeweiligen Länder“, heißt es von Seiten des Lkw- und Busherstellers, der aber auch festgehalten wissen will: „Daimler Truck steht für Respekt, Wertschätzung und Fairness. Wir sind ein globales Unternehmen und schätzen die Unterschiedlichkeit unserer mehr als 100 000 Beschäftigten aus rund 130 Nationen, die weltweit bei Daimler Truck zusammenarbeiten.“

Ganz ähnlich äußert sich auch Bosch: „Grundsätzlich sind Vielfalt, Chancengleichheit und Teilhabe Bestandteil der Bosch-Werte und der langfristig ausgerichteten Unternehmensstrategie – daran halten wir fest.“ Die Umsetzung werde weiterhin spezifisch je nach Land erfolgen – auch in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Formulierung von Bosch ist derart dehnbar, dass sie für die meisten anderen deutschen Konzerne ebenfalls gelten dürfte. In der Praxis hingegen könnte das dann so aussehen: Der Mutterkonzern weicht nicht von den EU-konformen Wertvorstellungen ab, während diese von den Tochterunternehmen in den USA wohl nicht mehr offensiv vertreten werden.

Zum Artikel

Erstellt:
28. April 2025, 16:12 Uhr
Aktualisiert:
29. April 2025, 07:22 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen