Gesetzesänderung

Ausweitung der Todesstrafe in Israel – Menschenrechtler alarmiert

Vor der Abstimmung über eine Gesetzesänderung, die die Todesstrafe in Israel erleichtern würde, schlagen Menschenrechtler weltweit noch mal Alarm.

Israelische Fahnen wehen vor der Knesset, dem Einkammerparlament des Staates Israel (Symbolbild).

© Christophe Gateau/dpa

Israelische Fahnen wehen vor der Knesset, dem Einkammerparlament des Staates Israel (Symbolbild).

Von red/kna

Voraussichtlich am Montag kommt ein Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe abschließend vor das israelische Parlament. Die Menschenrechtsorganisation „BT’selem“ sprach am Sonntagabend von einem „neuen Tiefpunkt der Entmenschlichung der Palästinenser“. Internationale Menschenrechtsorganisationen forderten unterdessen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel auszusetzen.

BT’selem warf Israels Regierung vor, „die Hinrichtung von Palästinensern zur offiziellen Staatspolitik“ zu machen. Die Militärgerichte, die für Palästinenser in den besetzten Gebieten zuständig seien, hätten eine Verurteilungsquote von rund 96 Prozent; dabei würden Geständnisse größtenteils unter Zwang und Folter erzwungen. Ferner räume der Gesetzentwurf den Militärrichtern keinen Ermessensspielraum bei der Verhängung der Todesstrafe ein; er sei so formuliert, dass es nur für Palästinenser gelte.

Die Organisation macht geltend, dass Israel bereits jetzt viele Palästinenser töte, darunter seit Oktober 2023 rund 1.050 in den besetzten Gebieten. „Das Gesetz zur Todesstrafe fügt den bestehenden Praktiken einen weiteren offiziellen Tötungsmechanismus hinzu“, so BT’selem.

Aufruf zu deutschem Politikwechsel

Elf Nichtregierungsorganisationen, darunter Amnesty International in Deutschland, wandten sich am Montag mit einem Offenen Brief an die deutsche Regierung und den Bundestag. Sie kritisierten den Gesetzentwurf als diskriminierend und als Verstoß gegen die Menschenrechte. Deutschland müsse „entschieden Druck auf allen diplomatischen und öffentlichen Kanälen auf Israels Regierung und die Knesset“ ausüben, um diese Gesetzgebung zu stoppen.

Israels Haltung müsse ein Weckruf für Deutschland sein, fordert die Amnesty-International-Generalsekretärin in Deutschland, Julia Duchrow; und: „Die Zeit von Doppelstandards, Wegducken oder offener Unterstützung einer solchen israelischen Politik muss endlich ein Ende haben.“

Die Unterzeichner werfen Deutschland vor, mit seiner Haltung Bestrebungen einer Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens von 1995 zu blockieren. Darin verpflichten sich die Vertragspartner, Menschenrechte und Völkerrecht einzuhalten. Zwischen 2012 und 2022 war das Abkommen unter anderem im Streit um die Siedlungspolitik ausgesetzt worden.

Bereits jetzt Todesstrafe erlaubt

Formell kennt das israelische Strafrecht die Todesstrafe unter bestimmten Umständen sowie in Kriegszeiten. Faktisch ist sie jedoch in der Geschichte des Landes nur einmal vollzogen worden: als 1962 der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen „Verbrechens gegen das jüdische Volk“ hingerichtet wurde.

Die geplante Änderung würde die Schwelle zur Verhängung der Todesstrafe senken. Des Terrors beschuldigte Palästinenser, die aufgrund verschiedener Rechtssysteme für israelische Bürger und die besetzten Gebiete vor Militärgerichten geurteilt werden, könnten statt einstimmig künftig mit einfacher Mehrheit zum Tod verurteilt werden. Eine Umwandlung in lebenslange Haft ist nur in Ausnahmefällen zulässig, eine Berufung ausgeschlossen. Die Zustimmung des Parlaments gilt als wahrscheinlich.

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Erstellt:
30. März 2026, 10:44 Uhr

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