Keine juristischen Folgen

Autofahrer nach tödlichem Unfall in Nürtingen nicht angeklagt

Ungebremst rast ein Auto in eine Gruppe an einer Ampel, zwei Menschen sterben. Jetzt wird das Verfahren eingestellt. Warum der Fahrer nicht vor Gericht muss.

Es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der Mann den Unfall krankheitsbedingt verursacht habe (Symbolbild).

© Philipp von Ditfurth/dpa

Es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der Mann den Unfall krankheitsbedingt verursacht habe (Symbolbild).

Von red/dpa/lsw

Der schwere Unfall mit zwei toten Fußgängerinnen in Nürtingen hat für den verantwortlichen Autofahrer kein juristisches Nachspiel. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden fast zwei Jahre nach dem Zusammenstoß an einer Ampelanlage eingestellt, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mitteilte. Es konnte aus ihrer Sicht ein „für eine Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht nicht begründet werden“.

Der Mann war im Juni 2024 in Nürtingen (Kreis Esslingen) in eine wartende Menschengruppe an einer Ampel gefahren. Dabei waren eine 27 und eine 28 Jahre alte Frau gestorben. Zuvor hatte die „Nürtinger Zeitung“ berichtet.

Autofahrer wusste nichts von seiner Krankheit

Es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der Mann den Unfall krankheitsbedingt verursacht habe, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Krankheit sei erst nach dem Unfall entdeckt worden.

Auch der damals 54 Jahre alte Autofahrer war schwer verletzt worden, als er ungebremst auf den Ampelmasten zugefahren war. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Unfall ein Gutachten angeordnet. Gegen den Autofahrer wurde wegen eines Verkehrsunfalls mit Todesfolge ermittelt.

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Erstellt:
21. April 2026, 13:10 Uhr

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