Widerstand gegen Ermittlungen
Betrugsverdacht: Parlament stimmt über Fall von CSU-Vize ab
Das Europaparlament muss entscheiden, ob gegen CSU-Vize Niebler wegen Betrugsverdachts ermittelt werden darf. Die Staatsanwaltschaft sieht Hinweise und hat die Aufhebung der Immunität beantragt.
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Angelika Niebler spricht von "unzutreffenden Vorwürfen", will sich ansonsten aber bislang nicht äußern. (Archivbild)
Von dpa
Straßburg/Brüssel - Das Europäische Parlament stimmt an diesem Dienstag (ab 12.30 Uhr) darüber ab, ob sich die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler Ermittlungen wegen Betrugsverdachts stellen muss. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) will nach einem öffentlichen Parlamentsdokument untersuchen, ob die 63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht die Frage im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit standen. In einem konkreten Fall gibt es laut Dokument sogar den Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.
Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen will sie sich nicht öffentlich äußern und kündigte über eine Kanzlei an, sich rechtliche Schritte vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe dort.
Frühere Mitarbeiterin gab Hinweise
Brisant ist der Fall vor allem auch deswegen, weil sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments gegen ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Niebler ausgesprochen hat. Das Gremium, in dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, stimmte am 5. Mai mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität Nieblers empfiehlt.
Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die Hinweise auf mögliches Fehlverhalten Nieblers könnten von einer früheren Mitarbeiterin "mit einem direkten politischen Motiv" eingereicht worden sein. Zudem wurde auf angebliche "Unstimmigkeiten in dem Antrag" verwiesen.
Rechtsausschuss in der Kritik
Heikel ist diese Argumentation aber, weil der Ausschuss nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht die Möglichkeit nutzte, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen anzufordern. Grundsätzlich ist für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen maßgeblich, sondern ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegeben - unter anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat.
Bei der Person handelt es sich nach Informationen der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war, aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament kam. Von Unterstützern Nieblers wurde vor diesem Hintergrund kolportiert, dass sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass Niebler unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise die Chance bekommen, als Nachrückerin ins Parlament zu kommen.
Gleichzeitig gilt allerdings, dass selbst eine Verurteilung Nieblers wegen Betrugs nicht automatisch zum Verlust des Mandats führen würde. Sollte sie aus der CSU ausgeschlossen werden, könnte sie etwa als parteilose Abgeordnete weitermachen.
Grüne: Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit in Gefahr
Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund kritisierte am Montag, es sei unerhört, dass im Fall Niebler die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft behindert werden könnte. Das Europaparlament würde damit das fatale Signal senden, dass man den involvierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten misstraue. "Wir sollten die Staatsanwälte ihren Job tun lassen. Alles andere beschädigt das Vertrauen in die europäische Rechtsstaatlichkeit", sagte er.
Für Kritik vor allem aus dem linken Lager des Parlaments sorgt auch die Tatsache, dass der Bericht des Rechtsausschusses zum Fall Niebler von dem polnischen Abgeordneten Marcin Sypniewski erarbeitet wurde, der Mitglied der rechten ESN-Fraktion ist. Dieser Fraktion gehören auch die Europaabgeordneten der deutschen AfD an. Die Partei ist teilweise selbst mit dem Vorwurf des möglichen Missbrauchs von EU-Geldern konfrontiert.
Niebler hat hohe Nebeneinkünfte
Nach Informationen der dpa zeigten in den vergangenen Tagen selbst mehrere Fraktionskollegen Nieblers Unverständnis für das Vorgehen des Ausschusses und die bisherige Verteidigungsstrategie der CSU-Vize - vor allem, weil sie im November zunächst öffentlich zugesichert hatte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein.
Niebler selbst ist im Parlament auch deswegen umstritten, weil sie zu den Abgeordneten mit den höchsten Nebenverdiensten zählt. So bekam sie laut Selbstauskunft zuletzt für eine freiberufliche Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP 5.250 Euro im Monat. Hinzu kamen dann noch unter anderem 4.583 Euro monatlich als Mitglied des Kuratoriums der TÜV SÜD Stiftung, 2.834 Euro monatlich als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des LVM a.G. und 1.500 Euro monatlich als Mitglied des Aufsichtsrates der LVM Krankenversicherungs-AG.
Die EUStA will sich derzeit nicht zu dem Verfahren äußern. Sie könnte den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen, wenn das Parlament an diesem Dienstag gegen die Aufhebung der Immunität Nieblers stimmen sollte. Für die Behörde geht es auch um ihre Glaubwürdigkeit. Es ist ihr Auftrag, alle Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU umfassend und gründlich zu prüfen.
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Die CSU-Politikerin Angelika Niebler ist im Europäischen Parlament Mitglied der EVP-Fraktion, die von ihrem Parteifreund Manfred Weber geführt wird. (Archivbild)
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Die Europäische Staatsanwaltschaft hat bereits im vergangenen Jahr die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Angelika Niebler beantragt.
