Leipzig

Bundesgericht verhandelt über Verbot von „Compact“-Magazin

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das Verbot des rechtsextremistischen „Compact“-Magazins.

Compact-Chef Jürgen Elsässer vor dem Gericht in Leipzig.

© Hendrik Schmidt/dpa/Hendrik Schmidt

Compact-Chef Jürgen Elsässer vor dem Gericht in Leipzig.

Von dpa/AFP/Michael Bosch

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beginnt am Dienstag um 10 Uhr mit der Verhandlung über das Verbot des rechtsextremistischen „Compact“-Magazins. Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot im Juli 2024 mit verfassungsfeindlichen Zielen begründet.

Compact wandte sich an das Gericht und hatte im August vorläufig Erfolg, als der Vollzug des Verbots bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt wurde. (Az. 6 A 4.24)

Verbot Compact Magazin: Worum geht es?

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“ verbunden.

In der Verbotsverfügung hieß es: „Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.“ Das Medienunternehmen, das damals seinen Sitz in Brandenburg hatte, agitiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch „allgemein gegen das politische System“.

Das Bundesinnenministerium hat festgestellt, dass es sich bei diesem Schritt um ein Vereinsverbot handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unternehmen von einem solchen Verbot betroffen sein. Dagegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren keine Einwände erhoben.

Verbot Compact Magazin: Was ist bislang passiert?

„Compact“ hat im Sommer 2024 eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Leipziger Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Im Eilverfahren meldete der zuständige 6. Senat vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Da Faesers Verbotsverfügung zu einer sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“ geführt hätte, komme dem Grundrecht der Pressefreiheit ein besonders Gewicht zu, erklärten die Bundesrichter im vergangenen August. Ein Vereinsverbot dürfe die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit nicht untergraben, so die Richter.

Compact Magazin: Was passiert nun?

Das Gericht befasst sich in der mündlichen Verhandlung eingehend mit der Verbotsverfügung und prüft die Argumente des Bundesinnenministeriums sowie des „Compact“-Teams. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Aktivitäten und Aussagen des Medienunternehmens über Meinungsäußerung hinausgehen und eine konkrete Gefährdung darstellen.

Compact Magazin: Wann fällt ein Urteil?

Vorläufig darf das Magazin also weiter erscheinen. Ob es dabei bleibt, darüber wird nun in Leipzig verhandelt. Das Gericht setzte vorläufig drei Verhandlungstage bis Donnerstag an. Wann das Urteil fallen soll, ist noch nicht bekannt.

Wie argumentiert „Compact“?

Der Chef des rechtsextremistischen Medienunternehmens, Jürgen Elsässer, triumphierte nach der Entscheidung im Eilverfahren. Er wird zur mündlichen Verhandlung nach Leipzig kommen, wie ein „Compact“-Sprecher sagte. Man sehe gute Erfolgschancen für die Klage.

Nach Überzeugung des Medienunternehmens ist das Verbot schon deswegen nicht möglich, weil das Vereinsrecht nicht anwendbar sei auf presserechtliche Erzeugnisse. Dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch in der Eilentscheidung keine Bedenken geäußert. „Compact“ setzt darum vor allem auf die hohen Hürden für die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. „Angesichts des hohen Guts der Pressefreiheit gibt es kaum Chancen des Staates, mit einem Verbot durchzukommen“, so der Sprecher.

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Erstellt:
10. Juni 2025, 10:24 Uhr

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