Entlastung für Vereine und Helfende

Bundestag beschließt größere Steuervorteile für Ehrenamtliche

Ab 2026 profitieren Ehrenamtliche von deutlich höheren Steuerfreibeträgen. Neben der Übungsleiterpauschale steigt auch die Ehrenamtspauschale.

Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es ab nächstem Jahr höhere Steuervorteile – das beschloss Bundestag am Donnerstag.(Symbolbild)

© Elisa Schu/dpa

Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es ab nächstem Jahr höhere Steuervorteile – das beschloss Bundestag am Donnerstag.(Symbolbild)

Von red/edp

Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es ab nächstem Jahr höhere Steuervorteile. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, die steuerlich absetzbaren Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen anzuheben.

Die Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr. Sie gilt für Menschen, die nebenberuflich zum Beispiel als Chorleiter, Sporttrainerin oder Kirchenmusiker im Einsatz sind oder an einer Fachhochschule lehren. Einnahmen aus solchen Tätigkeiten bleiben in Höhe der Pauschale steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale ist inhaltlich breiter angelegt und umfasst zum Beispiel auch Aufwandsentschädigungen für Platzwarte im Amateursport oder für Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins. Sie steigt von 840 auf 960 Euro.

Außerdem wird das sogenannte Haftungsprivileg ausgeweitet. Bislang gilt, dass Ehrenamtliche beim Einsatz in einem Verein nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haften, solange sie maximal 840 Euro im Jahr bekommen. Die neue Vergütungsgrenze liegt bei 3.300 Euro.

Die Neuerungen können allerdings nur mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten. Die Länderkammer hat die Bundesregierung gebeten, die „entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen nachhaltig zu kompensieren“. Bislang lehnt die Bundesregierung das ab. Insgesamt kostet das Paket den Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro.

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Erstellt:
4. Dezember 2025, 10:40 Uhr

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