Rasen mähen, Hecken schneiden etc.
Darf man am 1. Mai im Garten arbeiten?
Der 1. Mai ist für viele Menschen in Deutschland ein arbeitsfreier Tag. Doch darf man ihn für die Gartenarbeit nutzen?

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Darf man am 1. Mai im Garten arbeiten?
Von Lukas Böhl
Der 1. Mai ist einer von neun bundeseinheitlichen Feiertagen. Er ist durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer geschützt. Das heißt, es gilt eine gesetzlich verordnete Feiertagsruhe, die nur bestimmte Arbeiten zulässt. Auch für die Gartenarbeit gibt es gewisse Vorschriften.
Darf man im Garten arbeiten?
Jedes Bundesland in Deutschland hat sein eigenes Feiertagsgesetz. Dennoch wird in allen 16 Ländern der Schutz der Feiertagsruhe besonders hervorgehoben. So heißt es in den Vorschriften in der Regel, dass öffentlich bemerkbare Arbeiten, welche die Ruhe des Tages beeinträchtigen können, verboten sind. Die meisten Bundesländer zählen jedoch Ausnahmen auf. Meist fallen darunter auch leichte Gartenarbeiten, die von den Besitzern selbst und nicht gewerbsmäßig durchgeführt werden. Konkret heißt das: Man darf im Garten arbeiten, solange sich dadurch niemand in seiner Feiertagsruhe gestört fühlt.
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Was bedeutet leichte Gartenarbeit?
Es sollte klar sein, dass lärmintensive Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckentrimmer oder Motorsägen am 1. Mai nicht genutzt werden dürfen. Auch Hämmern und Bohren sollte man unterlassen. Folgende Gartenarbeiten dürften jedoch kein Problem darstellen:
- Gießen von Pflanzen
- Säen und Pflanzen von Setzlingen (händisch)
- Unkraut jäten
- Früchte oder Gemüse ernten
- Düngen
- Dekorative Tätigkeiten wie das Aufstellen von Dekoartikeln
- Kleinere Pflegearbeiten am Gartenzaun oder Hausfenster (nicht gewerbsmäßig)
Tipp: Im Zweifel können Sie bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung nachfragen, welche Tätigkeiten am 1. Mai im Garten erledigt werden dürfen. So gehen Sie auf Nummer sicher und riskieren keinen Ärger mit den Nachbarn.
Fazit
Am 1. Mai gilt bundesweit Feiertagsruhe – und damit ein besonderer Schutz der Stille und Erholung. Wer an diesem Tag im Garten arbeiten möchte, sollte auf lärmintensive Tätigkeiten wie Mähen oder Schneiden verzichten. Leichte, ruhige Arbeiten sind in der Regel erlaubt, sofern sie niemanden stören. Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und ein Blick in die örtlichen Regelungen helfen, Konflikte zu vermeiden.