Tag der Deutschen Einheit
Darf man am 3. Oktober Wäsche waschen?
Der Tag der Deutschen Einheit ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland. Doch darf man an diesem Tag die Waschmaschine laufen lassen?

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Muss die Waschmaschine heute aus bleiben?
Von Lukas Böhl
An Feiertagen gilt in Deutschland die sogenannte Feiertagsruhe. Viele Arbeiten, die an Werktagen erlaubt sind, dürfen daher nicht ausgeführt werden. Mit dem Wäschewaschen muss man allerdings nicht warten.
Wäsche waschen am 3. Oktober erlaubt
In der Mieterzeitung beantwortet der Deutsche Mieterbund regelmäßig Fragen rund um das Wohnen. In der Ausgabe 1/2025 wollte eine Leserin wissen, ob der Nachbar sonntags Wäsche waschen darf. Die Antwort des Mieterbundes lautete: An Sonn- und Feiertagen darf Wäsche gewaschen werden – sofern in der Hausordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
Wichtig ist allerdings: Sollte die Maschine aufgrund eines technischen Defekts oder ihres Alters übermäßigen Lärm verursachen, kann dies als Ruhestörung gewertet werden. In diesem Fall wäre das Waschen unzulässig. Bei einer normal funktionierenden Waschmaschine ist das Waschen am Feiertag jedoch erlaubt.
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Ruhezeiten beachten
Lediglich in der nächtlichen Ruhezeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sollte die Waschmaschine nicht laufen. In besonderen Fällen – etwa bei Schichtarbeit – kann eine Ausnahme denkbar sein. Auch dann gilt: Die Geräusche dürfen nicht zu laut sein. Im Zweifel müsste ein Gericht über den Einzelfall entscheiden.
Anders verhält es sich, wenn die Waschmaschine in einer gemeinschaftlichen Waschküche steht. Hier sind die Nutzungszeiten in der Regel in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt und verbindlich.