Appell an SPD
Die Linke will einen Volksentscheid über Vermögenssteuer
Linken-Chef Jan van Aken unterstützt SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der sich für eine höhere Erbschaftssteuer eingesetzt hatte.

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Linken-Chef Jan van Aken sieht Gemeinsamkeiten mit der SPD.
Von Norbert Wallet
Der Vorsitzende der Linkspartei, Jan van Aken, hat sich hinter den Vorschlag des SPD-Generalsekretärs Tim Klüssendorf gestellt, Millionenerbschaften stärker zu besteuern. „Ich begrüße den Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klüssendorf, die Erben von Millionenvermögen stärker zu besteuern“, sagte van Aken unserer Zeitung. „Wir brauchen endlich ein gerechtes Erbschaftssteuerrecht und wir müssen verhindern, dass riesige Privatvermögen endlos wachsen. Deshalb wollen wir die Vermögensteuer wieder einführen, damit auch die Reichen ihren gerechten Anteil zahlen“, sagte der Linken-Chef.
Es bräuchte eine Änderung des Grundgesetzes
Klüssendorf hatte es in der vergangenen Woche „dringend notwendig“ genannt, „die stärkere Verantwortung von extrem hohen Vermögen, Erbschaften und Schenkungen in den Blick zu nehmen.“ Die Erbschaftssteuer bezeichnete er dabei als „die zentrale Stellschraube“.
Jan van Aken bringt nun im Zusammenhang mit der Vermögenssteuer das Instrument eines Volksentscheids ins Spiel. Das Vorhaben scheitert derzeit an geltendem Verfassungsrecht. Van Aken sagte dazu unserer Zeitung: „Dazu müssten wir das Grundgesetz ändern. Wir als Linke sind dabei, wenn es darum geht, den Menschen mehr Mitsprache zu geben. Wir laden die SPD ein, sich gemeinsam mit uns für eine Volksabstimmung starkzumachen.“
Zur Begründung sagte der Parteichef: „Die Umfragen zeigen, dass die große Mehrheit im Land dafür ist, die Reichen endlich gerecht besteuern. Auch viele Wählerinnen von CDU und CSU sind für eine solche Vermögensteuer.“ Man solle den Menschen „die Chance geben, direkt abzustimmen“. Wenn sich „der Millionär Merz weigert, eine solche Steuer auf den Weg zu bringen, müssen wir das Volk entscheiden lassen“.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Finanzverwaltungen in Deutschland im Jahr 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit auf einen neuen Höchstwert. Die Einnahmen der Erbschaftssteuer stehen den Ländern zu.