Die „Stadtpolizei“ erhält Verstärkung

Geschlossen stimmt der Murrhardter Gemeinderat zu, den Stellenschlüssel für den städtischen Vollzugsdienst (SVD) von zwei auf drei Vollzeitkräfte zu erhöhen. Dafür fällt eine von zwei Minijobkräften weg. Das Aufgabenspektrum wird ständig größer.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs gehört zu den Aufgaben des SVD. Archivfoto: Jörg Fiedler

© Jörg Fiedler

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs gehört zu den Aufgaben des SVD. Archivfoto: Jörg Fiedler

Von Elisabeth Klaper

Murrhardt. Beim städtischen Vollzugsdienst (SVD) sind zurzeit zwei Vollzeitkräfte und eine Minijobkraft tätig, eine weitere Minijobkraft ist ausgeschieden. Da sich jedoch das Aufgabenspektrum stetig erweitert, ist es zwingend erforderlich, das Personal zu verstärken. Der SVD müsse gut aufgestellt sein, denn das Team trage durch Kontrollen von sogenannten Brennpunkten abends und an den Wochenenden vor allem im Innenstadtbereich dazu bei, „dass es ruhig ist in der Stadt“, betonte Bürgermeister Armin Mößner in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Hintergründe für die starke Zunahme der Arbeit seien die sich verändernden gesellschaftlichen Normen und Werte sowie von der Bevölkerung verstärkt geforderte Kontrollen. Weitere Herausforderungen seien verschiedene Vollstreckungsaufgaben und Kontrollen bei städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Dabei gehe es beispielsweise um Sachbeschädigungen oder zu hohe Strom- und Heizungsverbräuche, zudem leiste das SVD-Team Hilfestellung bei Alltagsschwierigkeiten. Ein höherer Aufwand entsteht, da Parkverstöße, Ermittlungen bei abgemeldeten Fahrzeugen und Abschleppungen zunehmen, ebenso wie die Aufgaben im Feld- und Gebäudeschutzbereich.

Die wachsende Zahl gesetzlicher Vorgaben erfordere immer mehr Kontrollen bei Veranstaltungen, so die Stadtverwaltung, daher sei der SVD mit den übertragenen Tätigkeiten (siehe Infotext) immer stärker ausgelastet. Überdies nehme die grundsätzliche Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stark zu: Die „Stadtpolizei“ wird immer öfter benötigt, sucht bei Problemen gezielt Orte auf und wird aktiv. Insofern schlug die Stadtverwaltung vor, eine Minijob- in eine Vollzeitstelle umzuwandeln: So ergeben sich flexiblere Möglichkeiten, um die Vielzahl der Aufgaben effizient erfüllen zu können.

Vollzugsdienst fährt auch Patrouille

Durch diese Änderung fallen die Kosten für einen Minijob von 6500 Euro pro Jahr weg, die Kosten für die Vollzeitstelle betragen jedoch 60000 Euro pro Jahr. Bußgeldeinnahmen können in der erweiterten Arbeitszeit des SVD erzielt werden, sind aber nicht kalkulierbar. Edgar Schäf (SPD) sah die dritte Vollzeitstelle als wichtigen Faktor für die Sicherheit der Bürgerschaft an und erkundigte sich nach der Citystreife. Diese sei vor allem während der warmen Jahreszeit nachts unterwegs, im Innenstadtbereich ebenso wie in stark frequentierten Außenbereichen, etwa am Waldsee, erklärte Armin Mößner. Die Mitarbeitenden des städtischen Vollzugsdiensts fahren Patrouillen und kommen bei Beschwerden. Sie werden von sich aus aktiv, wenn sie Regelverstöße feststellen, weisen die Verursacher darauf hin und verhängen Bußgelder, erläuterte der Rathauschef auf Nachfrage von Wolfgang Hess (UL).

Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung seien Patrouillen wichtig, um Straftaten vorbeugend zu verhindern, fand Rolf Kirschbaum (CDU/FWV). Die Schaffung einer dritten Vollzeitstelle erweitere die Arbeitszeit und ermögliche mehr Schichten: „Die Mitarbeitenden müssen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten im Einsatz sein.“ Zwischen Polizei, SVD und Citystreife gebe es ein „gutes Zusammenspiel“, bei Problemen sei rasches Eingreifen möglich, verdeutlichte Mößner. Geschlossen stimmte der Gemeinderat folglich für die Umwandlung einer bisherigen Minijobstelle des städtischen Vollzugsdiensts in eine Vollzeitstelle und die Erhöhung des Stellenschlüssels.

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des städtischen Vollzugsdiensts

Überwachung des ruhenden Verkehrs im Außendienst; Überprüfung der Einhaltung des Lichtraumprofils an Straßen; Ordnungsaufgaben bei Wochen- und Krämermärkten; Ermittlung von „wilden“ Abfall- und Müllablagerungen inklusive Schrottfahrzeugen; Kontrolle der Räum- und Streupflicht; Aufgaben des Feldschutzes; Überwachung abgemeldeter Fahrzeuge; Ermittlungen im Meldewesen; Aufgaben aus der Kampfhundeverordnung; Unterstützung des Veterinärwesens; Überwachung des Jugendschutzgesetzes; Kontrolle und Vollzug der Vorschriften über Sperrzeiten und Ladenschluss; Unterstützung bei der Überwachung des Landesglücksspielgesetzes; Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen des fließenden Verkehrs; Mitarbeit bei der Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen; Überwachung und Kontrolle von Sondernutzungen wie Plakatierungen, Baustellen, Containeraufstellungen und Gerüsten; Ordnungsaufgaben bei Veranstaltungen; Unterstützung im Bereich Verkehrssicherung; Umsetzung der Polizeiverordnung; Kontrolle von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften; Schutz von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen und anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung; Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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Erstellt:
27. März 2024, 06:00 Uhr

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