Rückruf wegen Krankheitserregern
Diesen Käse nicht essen!
Rückruf bei drei Käsesorten aus Frankreich: Wegen möglicher Listerien sollten bestimmte Chargen von Camembert und Ziegenkäse nicht verzehrt werden.

© Hanasaki / shutterstock.com
Der Rückruf betrifft franzözischen Weichkäse (Symbolbild).
Von Lukas Böhl
Mehrere Käsesorten der französischen Herstellerfirma S.E. Chavegrand werden aktuell zurückgerufen. Grund ist ein Nachweis beziehungsweise der Verdacht auf den Krankheitserreger Listeria monocytogenes. Betroffen sind Produkte mit unterschiedlichen Mindesthaltbarkeitsdaten, die bundesweit in den Handel gelangt sind.
Betroffene Produkte
1. Camembert de caractère Vieux Porche, 250 g
- Mindesthaltbarkeitsdaten: 09.08.2025, 15.08.2025, 16.08.2025, 22.08.2025, 29.08.2025
- Chargen/Losnummern: C5176114, C5181148, C5183129, C5189131, C5189156, C5196170
- Bundesländer: Bayern, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
2. Camembert Charles VII, 250 g
- Mindesthaltbarkeitsdaten: 11.08.2025, 25.08.2025
- Chargen/Losnummern: C5154095, C5160022, C5160044, C5174014
- Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
3. Bûchette de Chèvre Vieux Porche, 200 g
- Mindesthaltbarkeitsdaten: 13.08.2025, 20.08.2025
- Chargen/Losnummern: C5183099, C5175123
- Bundesländer: Bayern
Gesundheitsgefahr durch Listerien
Listeria monocytogenes kann zu einer sogenannten Listeriose führen. Erste Symptome treten in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Verzehr auf und äußern sich häufig durch Durchfall und Fieber. Besonders gefährdet sind Schwangere, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem. In schweren Fällen sind Blutvergiftungen oder Hirnhautentzündungen möglich.
Bei Schwangeren kann die Infektion selbst ohne Symptome das ungeborene Kind schädigen. Die Behörden empfehlen:
- Personen mit schweren oder anhaltenden Symptomen nach Verzehr sollten sofort ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen.
- Schwangere sollten nach dem Verzehr der betroffenen Produkte auch ohne Symptome medizinischen Rat einholen.
- Für symptomfreie Personen außerhalb der Risikogruppen ist ein Arztbesuch nicht erforderlich.
Die betroffenen Produkte sollten keinesfalls verzehrt, sondern entsorgt oder zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden.