Prozess in Freiburg

Eigene Tochter getötet? Vater schweigt zu Mordvorwurf

Die Tat hatte vergangenes Jahr für Entsetzen gesorgt: Ein Vater soll sein eigenes Kind brutal getötet haben. Zum Prozessauftakt schweigt der Mann zu den Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (rechts) Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit vor.

© Magdalena Henkel/dpa/Magdalena Henkel

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (rechts) Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit vor.

Von red/dpa/lsw

Grausame Details kommen zum Start des Mordprozesses um eine in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) getötete Achtjährige an die Öffentlichkeit. Beschuldigt ist vor dem Landgericht Freiburg der 58-jährige Vater des Mädchens. Er ließ sich zum Auftakt des sogenannten Sicherungsverfahrens nicht auf die Vorwürfe ein. Lediglich zu seiner Person machte er Angaben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit vor.

„Das war nicht ich selber“, war das Einzige, was der Beschuldigte in Bezug auf die Tat äußerte. Vor rund einem halben Jahr soll der Deutsche ins Haus seiner Ex-Frau eingedrungen sein und sich darin mit der gemeinsamen Tochter verbarrikadiert haben. Dort habe er das Mädchen mit stumpfer Gewalt bewusstlos geschlagen und sie schließlich mit einem Messer auf brutalste Weise getötet. Bevor er zum Haus kam, habe er gefordert, die Tochter zu sehen – was die Mutter wegen eines anstehenden Ausflugs abgelehnt habe.

„Eigentlich das Liebste, was ich hatte“

Bei der Verlesung der Antragsschrift hält sich der Beschuldigte eine Hand vors Gesicht und kniff die Augen zu. Seine Tochter bezeichnete er als „eigentlich das Liebste, was ich hatte“. An das Geburtsjahr des Mädchens erinnerte er sich auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters nicht.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der 58-Jährige unter anderem an Wahnvorstellungen und einer paranoiden Schizophrenie. Laut eigener Aussage hat er zudem in hohem Maße Cannabis konsumiert. Auch nach der Tat sei THC in seinem Blut nachgewiesen worden.

Wegen seiner Erkrankung geht es in dem Sicherungsverfahren um die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, sondern eine Antragsschrift, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt. Das Verfahren endet voraussichtlich Ende Mai.

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Erstellt:
13. April 2026, 14:22 Uhr

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