Nach Anzeige von Stadtrat

„FCKGRN“: Rüge für Polizisten aus Heilbronn

Wegen eines Aufklebers auf seinem Handy hatte ein Stadtrat Anzeige gegen einen Polizisten gestellt. Nun ist das Verfahren abgeschlossen.

Wegen eines Aufklebers musste sich ein Polizist aus Heilbronn intern verantworten.

© Die Partei Heilbronn

Wegen eines Aufklebers musste sich ein Polizist aus Heilbronn intern verantworten.

Von Michael Bosch

Wegen eines Aufklebers hat ein Polizist aus Heilbronn eine Rüge erhalten. In einem Disziplinarverfahren sei ein Verstoß gegen das sogenannte Neutralitätsgebot festgestellt worden, berichten mehrere Medien übereinstimmend. „FCKGRN“, die Abkürzung für „Fuck Grüne“ stand auf dem Sticker des Polizisten.

Der Heilbronner Stadtrat Alexander Wezel (Die Partei) hatte den Mann im Frühjahr angezeigt, nachdem er das Handy während eines Einsatzes genutzt hatte. „Solche Aufkleber werden vor allem über einschlägig rechtsextreme Versandhäuser vertrieben“, schrieb Wezel. Ihm sei „es völlig egal, gegen welche Partei sich ein solcher Aufkleber richtet – parteipolitische Meinungsäußerungen haben im Dienst nichts zu suchen. Das gilt für jede politische Richtung gleichermaßen.“

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Gegen den Beamten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, „die Leitung seiner Dienststelle habe mit dem Mann ein Kritikgespräch geführt, in dem ihm sein Fehlverhalten verdeutlicht worden sei – ebenso die Erwartungen an sein zukünftiges Verhalten“, berichtet die „Stimme“.

Der Polizist erhielt eine sogenannte Pflichtenmahnung. Der Beamte habe sich in dem Verfahren von Beginn einsichtig gezeigt. Demnach seien schärfere disziplinarrechtliche Sanktionen, zum Beispiel eine Geldstrafe, nicht notwendig gewesen. Dem Mann kam zugute, dass das Handy ein privates Gerät war. Hätte es sich um ein Diensttelefon gehandelt, hätten wohl härtere Sanktionen gedroht.

„Fuck Grüne“: Auch Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigt

Neben der Polizei selbst war auch die Heilbronner Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigt. Das Verfahren wurde im September eingestellt. Ein strafbares Handeln habe nicht vorgelegen, hieß es. Insbesondere war geprüft worden, ob der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt sei. Die Äußerung „Fuck Grüne“ sei aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Laut dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG Paragraph 33) dienen Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. In Paragraph 33 heißt es: „Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.“

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Erstellt:
5. November 2025, 08:14 Uhr

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