Sozialleistungen
Bürgergeld: SPD widerspricht Söder-Vorschlag zu Ukrainern
Soll den in Deutschland lebenden Ukrainern das Bürgergeld gestrichen werden? Bayerns Ministerpräsident schlägt das vor - doch er erhält Widerworte vom Koalitionspartner SPD.

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SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese zweifelt am Söder-Vorschlag zum Bürgergeld für Ukrainer. (Archivbild)
Von dpa
Berlin - Von der SPD kommt Widerspruch gegen den Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), allen Geflüchteten aus der Ukraine statt Bürgergeld nur noch die geringeren Asylbewerberleistungen zu gewähren. Die Einsparungen würden überschätzt und die Bürokratie wäre enorm, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
"Offenbar erhoffen sich einige in der Debatte durch die rückwirkende Bürgergeld-Streichung für Menschen aus der Ukraine große Einsparungen im Staatshaushalt", erklärte der SPD-Politiker. "Da wird aber vernachlässigt, dass damit zusätzlich ein erheblicher Verwaltungsaufwand insbesondere für die Kommunen entstünde, der die Einsparungen faktisch wieder aufhebt. Das wäre einzig und allein das Prinzip 'rechte Tasche, linke Tasche'."
Statt Behörden mit zusätzlicher Bürokratie zu überfrachten, sollten sich die Jobcenter darauf konzentrieren können, Menschen schnell in gute Arbeit zu bringen. "Ich bezweifle stark, dass das mit dem Kurswechsel schneller und nachhaltiger gelänge", betonte Wiese.
Der Koalitionsvertrag sehe Reformen beim Bürgergeld vor, insbesondere wenn sie Missbrauch des Systems verhinderten, fügte er hinzu. "Wer das System ausnutzt, dem muss mit klaren Sanktionen begegnet werden. Bandenmäßiger Betrug oder Schwarzarbeit – wie etwa im Ruhrgebiet - dürfen nicht toleriert werden."
Söder hatte am Sonntag im ZDF gefordert, ukrainischen Geflüchteten in Deutschland grundsätzlich kein Bürgergeld mehr zu gewähren, sondern Leistungen wie Asylbewerbern. Diese fallen geringer aus und werden oft als Sachleistungen oder per Bezahlkarte gewährt. Im Koalitionsvertrag ist ein solcher "Rechtskreiswechsel" vom Bürgergeld zum Asylbewerberleistungsrecht nur für jene Ukrainerinnen und Ukrainer vorgesehen, die seit 1. April 2025 in die Bundesrepublik gekommen sind.