Gas- und Wasserzähler werden erneuert

Mitarbeiter und Beauftragte der Stadtwerke tauschen Geräte aus.

MURRHARDT (pm). Aufgrund der im Eichgesetz festgelegten Intervalle sind die Murrhardter Stadtwerke verpflichtet, die Messgeräte zur Verbrauchsabrechnung auszutauschen. Wie sie in einer Pressemitteilung informieren, beträgt bei den veralteten Flügelradwasserzählern die gesetzliche Eichdauer sechs Jahre. Der Austausch wird durch das staatliche Eichamt überwacht und zwingend gefordert. Alle diese Zähler werden gegen einen fortschrittlichen, per Funk auslesbaren Ultraschallwasserzähler ersetzt. Dieser Tausch ist für alle Kunden der Stadtwerke Murrhardt kostenlos und wird unter Einhaltung der aktuell gültigen Infektionsschutzregeln durchgeführt. Die Stadtwerke bitten zum Schutz ihrer Mitarbeiter unbedingt mitzuteilen, wenn sich im Haushalt mit dem Coronavirus Infizierte oder in Quarantäne befindliche Personen aufhalten. Melden kann man sich unter Telefon 07192/9227-0 oder per E-Mail an stadtwerke@murrhardt.de. In diesem Fall wird der Termin für den Wechsel des Zählers verlegt.

Die Mitarbeiter der Stadtwerke beginnen ab Dienstag, 2. Juni, die zum Tausch fälligen Messgeräte durch die neuen Zähler zu ersetzen. In diesem Jahr sind insgesamt 1800 Wasserzähler und 100 Gaszähler zum Wechsel fällig. Aufgrund der langen Pause durch die Coronapandemie werden die Stadtwerke zuvor keine Termine vereinbaren. Bei Nichtantreffen von Bewohnern werden die Kollegen eine Karte mit der Bitte um telefonische Terminabsprache einwerfen.

Da die Menge der zum Tausch fälligen Zähler so hoch ist, werden die Stadtwerke Murrhardt ab Ende Juni in der Nord- und Oststadt durch einen Mitarbeiter der Firma G+W aus Marbach am Neckar unterstützt, der im Auftrag der Stadtwerke Murrhardt Wasserzähler tauscht. In jedem Fall können sich alle der beauftragten Mitarbeiter auf Verlangen ausweisen.

Entsprechend der gültigen Wasserversorgungssatzung und der Niederdruckanschlussverordnung bitten die Stadtwerke die Kunden, den eigenen und beauftragten Mitarbeitern (können sich alle ausweisen) Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gestatten.

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Erstellt:
29. Mai 2020, 06:00 Uhr

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