Anabel Schunke
Gericht bestätigt Freispruch rechtskonservativer Bloggerin
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Freispruch der Bloggerin Anabel Schunke vom Vorwurf der Volksverhetzung bestätigt. Die Richter sehen keine Verletzung der Menschenwürde.
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Urteil in Braunschweig.
Von red/epd
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Freispruch der Bloggerin Anabel Schunke vom Vorwurf der Volksverhetzung am Freitag bestätigt. Mit einem Beitrag auf der Internetplattform X habe die rechtskonservative Influencerin Sinti und Roma zwar diskriminiert, ihnen jedoch nicht ein gleichwertiges Lebensrecht abgesprochen, urteilte der Strafsenat laut Mitteilung des Gerichts. Demnach wurde die Revision der Staatsanwaltschaft Göttingen, auch auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, verworfen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (AZ: 1 ORs 43/25)
Schunke hat auf der Plattform X mehr als 240.000 Follower. Im April 2022 hatte sie dort geschrieben, ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließe sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus. Sie betrögen den Sozialstaat und damit den Steuerzahler, kämen der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nach, blieben nur unter sich, klauten, würfen Müll einfach auf die Straße und zögen als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung.
Sinti und Roma „nicht entmenschlicht“
Nach der Anklage durch die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet der Staatsanwaltschaft Göttingen war Schunke vom Amtsgericht Goslar wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig sah jedoch keine Verletzung der Menschenwürde, wie er vom Straftatbestand der Volksverhetzung erfasst wird.
Der Strafsenat des Oberlandesgerichts folgte dieser Auslegung. Mit ihrem Beitrag habe Schunke Sinti und Roma „an den Rand der Gesellschaft gestellt und damit gerade nicht ‚entmenschlicht’“, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Das „Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft“ habe sie ihnen nicht abgesprochen. Es handle sich um einen „ohne Zweifel diskriminierenden und ehrverletzenden Beitrag“, der aber nicht den Kernbereich der Persönlichkeit verletze.
