Meta im Visier der EU
Gesetze für den Internet-Dschungel
Kinder sind den Abgründen der digitalen Welt fast schutzlos ausgeliefert. Die EU will dem engere Grenzen setzen. Das ist notwendig, kommentiert unser Autor Knut Krohn.
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Dem US-Internetgiganten Meta wird von der EU vorgeworfen, zu wenig für den Schutz von Kindern zu tun.
Von Knut Krohn
Im Internet herrschen die Gesetze des Dschungels. Und die wenigen Regeln, die es gibt, werden oft ignoriert. Deshalb ist es richtig, dass die Europäische Union beharrlich daran arbeitet, dem Treiben im digitalen Raum Grenzen zu setzen. Zu lange wurde die tsunamiartige Zunahme von Hass und Hetze in den sozialen Medien von allen Seiten laut beklagt, dagegen unternommen wurde allerdings wenig. Und zu lange haben sich die Gesetzgeber auf die vollmundigen, aber leeren Versprechungen der Internet-Giganten verlassen, die Probleme selbst zu lösen.
Die EU nutzt ihre Marktmacht
Anfangs belächelt, sorgen die EU-Gesetze bei den marktbeherrschenden Unternehmen in den USA und China inzwischen zunehmend für Unruhe. Denn außenpolitisch ist die Union zwar ein oft belächeltes Fliegengewicht, aber wirtschaftlich ist Europa mit seinen 450 Millionen Einwohnern eine Weltmacht. Und am Ende wollen die Konzerne nur das eine: Geld verdienen. So hat auf Druck von Brüssel etwa die Videoplattform Tiktok ein umstrittenes Belohnungssystem ausgesetzt, nachdem die Blockade der Funktion in der EU angekündigt wurde. Nun ist der US-Digitalkonzern Meta im Visier der europäischen Ermittler, der in ihren Augen zwar wirksamen Jugendschutz verspricht, aber zu wenig dafür tut.
Die Verantwortung der Eltern
Die EU macht, was sie kann zum Schutz der Kinder. Das entlässt die Eltern aber nicht aus ihrer Verantwortung. Sie entscheiden, wann ihr Kind ein Smartphone bekommt. Und ihre Aufgabe ist es, den Start in die digitale Welt verantwortungsvoll zu begleiten. Und vielleicht ist es die Gelegenheit, die eigenen Gewohnheiten zu hinterfragen. Wer selbst ständig am Handy hängt, kann vom Nachwuchs kaum verlangen, das Gerät einfach einmal wegzulegen.
