Hat das Aknemedikament aggressiv gemacht?

Stuttgarter Landgericht geht im Strümpfelbacher Mordprozess den Behauptungen des Angeklagten nach.

Von Lorena Greppo

BACKNANG/STUTTGART. Haben die bisherigen Zeugen im Strümpfelbacher Mordprozess keine Anzeichen für Alkoholprobleme oder Drogenkonsum des angeklagten Daniel E. feststellen können, so war es am gestrigen Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht ausgerechnet die Mutter der getöteten Katharina K., die dafür mögliche Anhaltspunkte lieferte. Die Zeugin sagte aus, Daniel E. habe Aknemedikamente genutzt. „Ich habe allerdings nie gesehen, wie er sie tatsächlich genommen hat“, schränkte sie ein. Genauso wenig könne sie sagen, um welche Art Medikamente es sich dabei gehandelt hat. Etwas genauer war die Ex-Freundin des Angeklagten, die ebenso wie Katharina K.s Mutter ein zweites Mal vernommen wurde, in ihrer Ausführung. Daniel E. habe eine Creme genutzt. „Ich glaube, dass er auch Tabletten genommen hat, aber da bin ich mir nicht 100-prozentig sicher“, fügte sie hinzu.

Der psychiatrische Gutachter Peter Winckler, welcher im Laufe der Neuauflage des Prozesses die Zeugen immer wieder auf einen möglichen Drogen- oder Alkoholmissbrauch des Angeklagten ansprach, nahm diese Aussage zum Anlass, noch etwas genauer nachzuhaken. „Hatte Herr E. denn Hautprobleme?“, wollte er wissen. Sie habe lediglich manchmal bemerkt, dass er rote, trockene Stellen auf den Wangen gehabt habe, war die Antwort der Zeugin. Diese seien wohl dann aufgetreten, wenn er seine Medikamente nicht genommen habe.

Psychotische Störungen sind


sehr seltene Nebenwirkung.

Das geläufigste Aknepräparat in Tablettenform, erklärte Winckler, heißt Aknenormin und enthalte den Inhaltsstoff Isotretinoin. Daniel E. hatte nämlich in seiner Erklärung zu Anfang des Prozesses mitteilen lassen, dass er diesen Wirkstoff verabreicht bekommen habe und dieser ihn aggressiv gemacht habe. In einer Informationsbroschüre für Patienten weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter möglichen Nebenwirkungen auf Veränderungen der Psyche hin. „Patienten können während der Einnahme von Isotretinoin unter Stimmungsschwankungen leiden“, heißt es dort. Und: „Sehr selten wurde berichtet, dass Patienten ein anormales Verhalten und psychotische Störungen entwickelten.“ Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sofort ein Arzt aufzusuchen ist, wenn Patienten durch die Einnahme des Medikaments Veränderungen in ihrer Psyche – beispielsweise durch einen „Hang zu Aggressivität“ – entwickeln.

Ob das allerdings bei Daniel E. der Fall sein könnte, konnte die Ex-Freundin nicht aufklären. Wie genau Medikament oder Wirkstoff hießen, konnte sie nicht mehr sagen, „darauf habe ich nicht wirklich geachtet“, sagte sie. Auch verneinte sie, psychische Veränderungen an ihrem damaligen Freund wahrgenommen zu haben. Dieser habe sich zu keiner Zeit in der etwa einjährigen Beziehung beschwert, dass das Aknemedikament ihn beeinträchtige. „Ich habe aber auch kaum tiefer gehende Gespräche mit Daniel geführt“, räumte sie ein.

Der Angeklagte hatte zu Beginn der Neuauflage des Prozesses zudem behauptet, vor der Tat öfters Aufputschmittel und Kokain konsumiert zu haben. Auch dieser Möglichkeit geht das Gericht nach. Einen Anhaltspunkt lieferte die Akte des Amtsgerichts Waiblingen zum Betrugsprozess gegen Daniel E. und Katharina K. Darin wurde zugunsten des Angeklagten aufgeführt, dass dieser eigenen Angaben zufolge „noch nie Drogen genommen“ habe. Der Tenor der bisherigen Zeugenaussagen lautet ähnlich: Niemand will bei Daniel E. Zeichen eines Drogenkonsums bemerkt haben. Nicht einmal viel Alkohol habe er getrunken. Auch die Mutter des Opfers bekräftigte gestern erneut: In den drei Jahren der Beziehung zwischen Katharina K. und Daniel E. habe sie den jungen Mann nur ein einziges Mal betrunken erlebt, auf einer Geburtstagsfeier. „Getrunken hat er nur, wenn wir Party gemacht haben.“

Eventueller Drogenkonsum oder Nebenwirkungen von Medikamenten könnten das Urteil zugunsten des Angeklagten ausfallen lassen. In erster Instanz lautete das Urteil lebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidiger hoffen nun, eine Verurteilung wegen Totschlags erwirken zu können. Insofern half die Aussage der Ex-Freundin, die sich zwar vorstellen konnte, dass Daniel E. im Affekt jemanden umbringt, ihm einen kaltblütigen, geplanten Mord jedoch nicht zutraute. Für die Beweisaufnahme sind bisher noch zwei Prozesstage angesetzt. Verteidiger Markus Bessler ließ jedoch durchblicken, dass er weitere Zeugen vorzuladen gedenkt. Somit könnte sich der Prozess noch über weitere Wochen ziehen.

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Erstellt:
27. Juni 2020, 06:00 Uhr

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