Schutz vor Betrug

Hildegard statt Hilde – was sich bei Banküberweisungen am 9. Oktober ändert

Gefälschte Rechnungen, manipulierte Kontodaten – häufig gehen Verbraucher beim Onlinebanking Betrügern auf den Leim. Was sich ab Oktober für Bankkunden ändert.

Bei Überweisungen werden IBAN und Empfänger künftig abgeglichen.

© Christin Klose/dpa-tmn

Bei Überweisungen werden IBAN und Empfänger künftig abgeglichen.

Von Imelda Flaig

Für Banken und Sparkassen gelten ab Herbst 2025 neue Regeln bei Überweisungen. Mit dem IBAN-Check sollen Kunden besser vor Fehlüberweisungen und Betrügern geschützt werden – egal, ob es um gefälschte Rechnungen oder unseriöse Geldanlagen geht.

Besonders verbreitet ist nach Angaben der Verbraucherzentralen der sogenannte Rechungsbetrug. Dabei greifen Kriminelle reguläre Rechnungen von Unternehmen oder Handwerksbetrieben an, hacken sich in den E-Mail-Verkehr ein oder fälschen postalische Rechnungen, ersetzen die echte IBAN durch eine gefälschte – nämlich ihre eigene. Die Opfer überweisen dann nichtsahnend auf ein falsches Konto, denn der Empfängername bleibt unverändert.

Gesetzeslücke bei Überweisungen wird geschlossen

Ähnlich läuft das auch mit angeblichen Festgeldern oder Krypto-Investments, für die Kriminelle häufig fremde oder gehackte Konten von Finanzagenten nutzen, so dass die Zahlungen der Anleger unbemerkt auf betrügerischen Konten landen. Die eigentlichen Opfer haben kaum eine Chance, ihre Überweisung zurückzuerhalten. Möglich war das aufgrund einer Gesetzeslücke in der EU, die nun geschlossen wird.

Von 9. Oktober 2025 an müssen im Euro-Raum alle Banken und Sparkassen vor einer Überweisung Empfängername und IBAN abgleichen – bislang war das in der EU nicht verpflichtend. Von Juli 2027 an gilt die Regelung in der gesamten Europäischen Union. Wird Geld aber beispielsweise in die Schweiz überweisen, gibt es wie bisher keinen Abgleich.

Mit dem neuen Verfahren namens Verification of Payee (VOP), also der Empfängerüberprüfung, wird jede Überweisung vor dem Absenden automatisch analysiert – nicht nur im Onlinebanking, überprüft werden auch Offline-Überweisungen. Der Zahler erhält eine Rückmeldung. Eine Ausnahme gibt es laut Verbraucherzentrale bei Papierüberweisungen, die nicht direkt am Schalter eingegeben, sondern etwa in einen Überweisungskasten eingeworfen werden. Diese fielen nicht unter die neue Pflicht.

Ampel soll helfen, Betrug bei Überweisungen zu verhindern

Online sollen die Bankkunden über ein Ampelsystem informiert werden. Grün bedeutet alles in Ordnung – Name und IBAN stimmen überein. Leuchtet die Ampel gelb, bedeutet das leichte Abweichungen, etwa weil man sich vertippt oder statt Maximilian nur Max eingegeben hat. Rot bedeutet Achtung – möglicher Betrug, weil IBAN und Name überhaupt nicht übereinstimmen.

Wer trotz einer „roten Ampel“ die Überweisung freigeben möchte, kann dies tun, heißt es beim Bundesverband der Deutschen Banken, doch möglicherweise gehe das Geld an eine falsche Person. Zeigt die Ampel kein Ergebnis an, kann ein technischer Fehler vorliegen. Verbraucher sollten sich dann direkt an die Bank wenden.

Für manche Verbraucher könnte das eine Umstellung mit sich bringen, auch wenn die Eingabe von Name, IBAN, BIC und Verwendungszweck wie gewohnt erfolgt und die Prüfung automatisch im Hintergrund läuft. Gingen bislang beispielsweise Zahlungen an Freundin „Hilde“ durch, muss man jetzt wissen, dass sie eigentlich unter Hildegard geführt wird – ansonsten gibt es wegen des abweichenden Namens einen Warnhinweis. Bei Unternehmen kommt es zudem vor, dass Banken das Konto nicht unter dem Firmennamen führen, sondern unter dem Inhaber, dann würde ebenfalls ein Warnhinweis kommen. Doch das ließe sich in der Regel aufklären, heißt es beim Bankenverband, der in solchen Fällen rät, sich direkt an den Zahlungsempfänger zu wenden, und zu fragen, welcher Name korrekt wäre.

Für Verbraucher soll die Empfängerüberprüfung kostenlos sein – weder Zahler noch Empfänger sollen laut EU-Vorgaben für den Abgleich zahlen.

22-stellige IBAN

BedeutungDie IBAN (International Bank Account Number) ist eine international standardisierte Kontonummer, die für den einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa genutzt wird.

StellenIn Deutschland besteht die IBAN laut Bundesbank aus 22 Stellen. Am Anfang steht das Länderkennzeichen (DE für Deutschland), gefolgt von einer zweistelligen Prüfzahl, einer achtstelligen Bankleitzahl und einer zehnstelligen Kontonummer. Kürzere Kontonummern werden grundsätzlich linksbündig mit Nullen auf zehn Stellen erweitert.

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Erstellt:
17. September 2025, 11:30 Uhr

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