Impfpflicht: Atypische Geflügelpest

MURRHARDT. Die atypische Geflügelpest ist eine ansteckende Infektion des Geflügels. Auch für Kleinstbestände besteht auf Anordnung der Veterinärbehörden eine Impfpflicht, wie die Stadtverwaltung Murrhardt informiert. Zu impfen sind Hühner und Truthühner. Die Bestandsgröße ist dabei nicht erheblich. Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und führen im Seuchenfall zur Regresspflicht. Zum Vorgehen informiert die Stadt weiter: Der Impfstoff wird am Donnerstag, 24. Oktober, von 15 bis 17 Uhr in der Tierarztpraxis Harald Pfeiffer in Murrhardt, Robert-Franck-Straße 17, abgegeben. Er wird über das Trinkwasser verabreicht. Daher sollen die Tiere am Morgen nicht getränkt werden, um die Impfstoffaufnahme zu verbessern. Für den Impfstoff muss ein Behältnis (Schraubglas, sauber, aber nicht mit Desinfektionsmitteln gereinigt) mitgebracht werden. Die Kosten trägt der Tierhalter, es ist eine Barzahlung erforderlich.

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Erstellt:
14. Oktober 2019, 06:00 Uhr

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